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Buchinger gegen unseriöse Mails & SMS'

Minister Buchinger, APA
Minister Buchinger, APA
Gratisangebote via E-Mail oder SMS boomen ebenso wie per Post zugestellte Mitteilungen, man hätte den großen Gewinn abgeräumt. Meist handelt es sich dabei um unseriöse Geschäftspraktiken.

Meist zielen die Angebote auf die Gutgläubigkeit und auf das Geld der Konsumenten ab. Erwin Buchinger (S) hat in seiner Funktion als Konsumentenschutzminister am Montag gemeinsam mit Arbeiterkammer (AK), Verein für Konsumenteninformation (VKI), ARGE Daten und dem Internet-Ombudsmann diesen Unternehmen den Kampf angesagt.

Minister Buchinger schlägt Alarm

Buchinger schlug im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien eine Reihe von gesetzlichen Verbesserungen vor. Darunter die Erweiterung der Klagsbefugnis für den VKI auf alle unlauteren Geschäftspraktiken sowie die Einführung eines Gewinnabschöpfungsanspruchs, wie er in Deutschland bereits existiert. Damit soll verhindert werden, dass sich dubiose Unternehmen durch unrechtmäßig erwirtschafteten Gewinn bereichern dürfen. Außerdem will Buchinger einen Auskunftsanspruch sicherstellen, damit klagsbefugte Verbände an Namen und Anschrift der unseriösen Anbieter herankommen.

„Wenn suggeriert wird, dass irgendetwas gratis ist, sollten schon die Alarmglocken läuten“, sagte Buchinger, der Konsumentenbewusstseinsbildung schon in den Schulen fordert. Österreich ist seit 1990 Mitglied im „International Consumer Protection Enforcement Network“ (ICPEN) vertreten und beteiligt sich am „Fraud Prevention Month“ im März 2007.

Der VKI verzeichnete im Jahr 2006 etwa 5.000 Anfragen, davon betrafen rund 3.500 den Bereich „Internet-Abzocke“. Um dem steigenden Informationsbedürfnis der Konsumenten entgegenzukommen, wurde eine „Europa-Hotline“ (0810 810 225) sowie Info-Websites (http//:www.europakonsument.at und http://go.konsument.at/internetabzocke) eingerichtet.

Laut Internet-Ombudsmann Ronald Hechenberger weisen mittlerweile 55 Prozent aller Beschwerdefälle Jungendliche oder Kinder als Geschädigte aus. Meist ließen sich Verbraucher von Rechnungen und Anwaltsbriefen einschüchtern und bezahlen. Daher rät der Internet-Ombudsmann: Bei einschlägigen Angeboten stets misstrauisch sein. Oft handle es sich um Lockangebote, bei denen später laufende Kosten entstehen. Und auch wenn es mühsam sein sollte: Immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen. „Konsumentenbildung muss in die Lehrpläne der Pflichtschulen“, forderte Hechenberger. Hilfe wird unter http://www.ombudsmann.at oder http://www.safeinternet.at angeboten.

Bis zu 2.000 Beschwerden pro Monat nimmt die AK entgegen. Da unseriöse Offerte meist von dubiosen Firmen aus dem Ausland kommen, trat Konsumentenschützer Harald Glatz dafür ein, die Maßnahmen auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen. So sollte zum Beispiel das österreichische Rücktrittsrecht an das deutsche angeglichen werden. Dort ist dieses nämlich unbegrenzt, wenn keine anständige Belehrung des Konsumenten bei Vertragsabschluss erfolgt.

ARGE Daten-Obmann Hans Zeger warnte außerdem vor Datenklau. Im Schnitt besitze nämlich jeder Österreicher fünf Kundenkarten, bei denen in vielen Fällen der Besitzer im Unklaren darüber gelassen wird, was mit seinen persönlichen Angaben passiert. Seriöse Kundenkarten erkenne man laut Zeger daran, dass sie mit einem Minimum an Daten auskommen, also im Normalfall mit Name und Adresse. Sobald auch Einkommen, Familienstand oder Hobbys angegeben werden müssen, solle man das Ausfüllen zur eigenen Sicherheit lieber bleiben lassen.

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