Buchinger: Bei Mindestsicherung noch Verhandlungen
Bei der Pflege bedeute der 15a-Vertrag mit den Ländern ein “gutes Ergebnis für die Betroffenen”. Trotz der Kritik einiger Länder habe sich sein Optimismus im Vorfeld als berechtigt erwiesen, freute sich Buchinger im Gespräch mit der APA.
Bezüglich der Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung zu Hause zeigte sich der Minister zuversichtlich, dass der Gesamtdeckel von 40 Millionen Euro, wovon auf Länder und Gemeinden 16 Millionen entfallen, ausreichen werde. Wenn doch nicht, dann habe man einen Mechanismus eingebaut, der neue Verhandlungen vorsehe. Das Geld reiche aber für 8.000 Förderfälle, bei geschätzten 5.000 bis 20.000 betroffenen Haushalten sollte das ausreichen, meinte Buchinger.
Gefördert wird ab 1. Jänner die Betreuung durch selbstständige Betreuer in der Höhe von maximal 225 Euro und durch unselbstständige Betreuungskräfte in der Höhe von maximal 800 Euro pro Monat. Bis zur Jahresmitte 2008 soll evaluiert werden, ob diese Beträge ausreichen. Für den Fall, dass man hier Änderungsbedarf sehe, könnte man dann reagieren. Es müsste dafür aber Einvernehmen mit allen Vertragspartnern erzielt werden, das heißt der Bund müsste sich mit allen neun Ländern einigen.
Etwas anders ist die Regelung bezüglich der Einkommensgrenze. Eigenheime und Vermögen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro werden hier nicht herangezogen. Für Barvermögen über 5.000 Euro kann jedes Land mit dem Bund auch eine abweichende Regelung treffen. Das bedeutet, dass etwa Niederösterreich oder Vorarlberg, die sich gegen diese Grenze ausgesprochen haben, mit dem Bund auch eine höhere Grenze vereinbaren könnten. Für den Fall, dass ein Landeshauptmann sich an ihn wenden sollte, sicherte Buchinger bereits eine “flexible Lösung” zu.
Bei der Mindestsicherung sind trotz der Verständigung auf eine Punktation noch einige Details offen. Paktiert sei der “Wegfall des Regresses”, betonte der Minister. Das sei ihm wichtig gewesen und auch das Wifo habe darauf gedrängt, dass die Betroffenen, wenn sie zu Geld kommen, die Leistung nicht zurückzahlen müssen. Einig sei man sich auch darüber, dass die Differenz zwischen Notstandshilfe und Arbeitslosengeld von Ländern und Gemeinden getragen werde. Und schließlich gebe es auch grundsätzliches Einvernehmen, dass die Betroffenen mit einem One-Stop-Shop beim AMS nur zu einer Stelle gehen müssen.
Weitere Verhandlungen sind aber noch notwendig über die konkrete Ausgestaltung des One-Stop-Shops. Offen ist auch noch, ob und wie eine grundbücherliche Sicherstellung über den Abzug des fiktiven Mietzinses hinaus erfolgen soll. Weitere offene Punkte betreffen einen konkreten Vermögensfreibetrag, ein Wiedereinsteigermodell, die Hohe des Richtsatzes für Kinder ab 14 Jahren und die Berücksichtigung der Wohnkosten.