Ihnen werden grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen. Zu Beginn informierte die Richterin, dass das Verfahren gegen einen Angeklagten ausgeschieden wird, weil er angegeben habe, nicht verhandlungsfähig zu sein. Ein Urteil wurde für Donnerstag nicht erwartet.
Bub wurde von Figur getroffen: Starb im Krankenhaus
Der Unfall hatte sich im August 2017 ereignet. Der Bub war mit seiner Mutter und seinen Großeltern auf der Gerlitzen bei Villach unterwegs. Vor einem Museum stürzte eine 1,60 Meter hohe und 80 Kilogramm schwere Koboldfigur um und traf das Kind. Was genau passiert ist, ist bis heute unklar, da Mutter und Großeltern ein paar Schritte vorausgegangen waren. Der Bub wurde reanimiert, starb aber später im Krankenhaus.
Wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt sind nun der 55-jährige Pächter der Hütte neben dem Almmuseum und der ebenfalls 55-jährige Obmann der Agrargemeinschaft, die Hütte und Almmuseum verpachtet hatte. Sie sollen die Figuren aufgestellt beziehungsweise nicht gesichert haben. Dem 72-jährigen ehemaligen Obmann der Agrargemeinschaft wird fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen, ihm sollen die Figuren gehört haben - der Prozess gegen ihn wurde ausgeschieden.
Figur sei morsch gewesen
Ein neuer Zeuge, der bis 2017 eine andere Almhütte auf der Gerlitzen gepachtet hatte, wurde am Donnerstag vernommen. Er gab an, er habe sich nach einem Fernsehbeitrag zum Fall gemeldet, um auszusagen. Dass die Figur morsch und nicht ordnungsgemäß abgeschnitten sei, habe "der ganze Berg gewusst."
Er berichtete von einem Gespräch zwischen den Pächter und Obmann, bei dem der Hüttenwirt gewarnt habe, man solle zumindest eine Kette um die Figur legen. Daraufhin habe jedoch der Obmann der Agrargemeinschaft entgegnet: "Hat bisher gehalten, wird auch weiter halten, das reicht schon, das passt schon." Dies passe auch zu einer anderen Aussage des Vaters des Obmanns, bei Problemen habe man die Zeit und das Geld, solche auszusitzen.
Objektivität des Zeugen infrage gestellt
Ein Verteidiger versuchte daraufhin, die Objektivität des Zeugen infrage zu stellen. Staatsanwältin Denise Ebner fragte den Zeugen daher direkt: "Es gab ein Zivilverfahren wegen der Ablöse der Hütte, ist das jetzt eine Retourkutsche?" Der Zeuge räumte offen ein, dass man zwar nicht im Guten auseinandergegangen sei, aber "das hat damit nichts zu tun. Das interessiert mich nicht, ich bin objektiv. Mir geht es um das Kind".
Strittig blieb, wer für die Sicherung des Weges zuständig ist, auf dem die Holzfigur stand. Seit 2017 betreibt die Kanzelbahn das Museum, welches sich bei der Hütte befindet. Ein weiterer Zeuge sagte aus, dass die Kanzelbahn trotzdem nicht für die Wege zuständig sei, sondern dass dies vertraglich weiters zu zwei Dritteln jeweils dem Pächter der Hütte und zu einem Drittel der Agrargemeinschaft obliege. Die Verkehrssicherungspflicht habe immer beim Pächter gelegen.
Kein Urteil erwartet
Weiter unklar blieb, wer überhaupt die Figur aufgestellt hat. Laut Richterin Ute Lambauer war für Donnerstag nicht mit einem Urteil zu rechnen.
(APA/Red)