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Bub von Aufzug erdrückt

Nach einem schrecklichen Unglück in einem Aufzug in Wien-Josefstadt, bei dem am 12. November 2002 ein 13 Monate alter Bub ums Leben gekommen ist, beginnt am kommenden Mittwoch im Straflandesgericht der Prozess gegen zwölf Personen, darunter die Mutter des Kindes.

Die Anklage legt ihnen fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zur Last. Strafrahmen: Bis zu drei Jahre Haft. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt.


Der Bub war im Wohnhaus seiner Eltern in der Wickenburggasse zwischen Fahrkorb- und Lifttür eingeklemmt worden. Der Lift setzte sich in Bewegung und riss ihn mit in die Tiefe. Der Kleine war sofort tot.


Deswegen sollen nun Mitarbeiter der Aufzugfirma und der Hausverwaltung, ein Magistratsbeamter und ein Mitarbeiter des Technischen Überwachungsvereins (TÜV), der kontrolliert, ob Aufzüge betriebssicher sind, zur Verantwortung gezogen werden. Der Lift war nämlich veraltet, seine Inbetriebnahme hätte laut Staatsanwältin Theresia Schuhmeister-Schmatral nicht genehmigt werden dürfen: Der Abstand zwischen Kabinen- und Außentür darf bei neuen Anlagen nur zwölf Zentimeter betragen.

Beim gegenständlichen Lift war er so groß, dass das Kleinkind dazwischen eingeklemmt werden konnte. Der 100 Jahre alte, schwer sanierungsbedürftige Lift soll auch ohne entsprechende Bewilligung umgebaut worden sein. „Das alles zusammen hat zu einer tragischen Kettenreaktion geführt“, so die Staatsanwältin.

Der Mutter legt sie zur Last, ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt zu haben. In dem Lift gab es ein Hinweisschild, wonach für Kinder unter sechs Jahren das Benützen ohne Begleitung von Erwachsenen verboten sei. Die Frau hätte das laut Anklage beachten müssen und nicht, nachdem sie den 13 Monate alten Buben und dessen älteren Bruder zum Lift gebracht hatte, zurück in die Wohnung gehen dürfen, um noch ihr jüngstes Kind zu holen.


In der Zwischenzeit dürfte ihr Ältester auf einen Knopf im Lift gedrückt haben. Die Anlage fuhr unten an und riss den knapp über Einjährigen mit.

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