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Büttner-Gedächtnisprotokoll belastet Tumpel-Gugerell

Sein brisantes Gedächtnisprotokoll, das er nach einer BAWAG-Vorstandssitzung vom 5. Oktober 2000 verfasst hatte, hat Ex-BAWAG-Vorstand Christian Büttner Dienstagnachmittag im BAWAG-Prozess verlesen.

Demnach habe Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner die damalige Nationalbank-Vizegouverneurin Gertrude Tumpel-Gugerell informieren wollen, „damit sie mit diesem Wissen die Nationalbanküberprüfung steuern könnte“, zitierte Büttner aus seinem Protokoll. Elsner und der gesamte übrige BAWAG-Vorstand dementierten entschieden, dass Elsner damals überhaupt von Frau Tumpel-Gugerell gesprochen habe.

„Elsner will Vizegouverneurin Gertrude Tumpel-Gugerell informieren, damit sie mit diesem Wissen die Nationalbanküberprüfung steuern kann. Im Sommer hat er schon mit ihr gesprochen, dass im Prüfbericht stehen sollte, dass die Flöttl-Geschäfte beendet sind. Es soll ja nichts über Bilder etc. drinnenstehen, da sonst der ÖGB in den Schlagzeilen stehen könnte (wozu braucht der ÖGB so teure Bilder)“, las Büttner aus seinem Gedächtnisprotokoll.

Die Passage über Frau Tumpel-Gugerell sei auf jeden Fall falsch, entgegnete Elsner, der Vorhalt sei absurd. Er würde Frau Tumpel-Gugerell nie derartiges sagen und würde auch nie annehmen, dass sie Nationalbank-Prüfer veranlasse, bestimmte Handlungen zu setzen. Ob Elsner tatsächlich mit Tumpel-Gugerell gesprochen habe, könne er nicht sagen, ergänzte Büttner. Er würde sich so eine Angelegenheit aber nicht aus den Fingern saugen, verteidigte er sein Gedächtnisprotokoll.

Elsners Angaben wurden vom gesamten übrigen BAWAG-Vorstand unterstützt. Auch Johann Zwettler, Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch gaben an, ihrer Erinnerung nach sei im BAWAG-Vorstand vom 5. Oktober 2000 gar nicht über Tumpel-Gugerell gesprochen worden. Bankprüfer Robert Reiter von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hörte ebenfalls nichts über die frühere Nationalbank-Vizegouverneurin. Reiter schränkte dies naturgemäß auf jenen Teil der Sitzung ein, bei dem er anwesend war.

Das handschriftliche Gedächtnisprotokoll Büttners behandelt jedoch hauptsächlich eine Rückdatierung bzw. Veränderung von Protokollen aus dem Jahr 1998 und 1999. Der BAWAG-Vorstand wollte demnach im November 2000 angesichts einer bevorstehenden Prüfung durch die OeNB seine Beschlüsse zu den „Sondergeschäften“ formalrechtlich absichern. Büttner stimmte damals übrigens dem Konzept zu, wie er in seinem Gedächtnisprotokoll auch festhielt. „Dieses Problem kann man wohl nur langfristig lösen, endgültig erst, wenn Elsner in Pension ist“, schloss er in seinen damals bei einem Notar hinterlegten Aufzeichnungen.

Das Sonderprotokoll der Krisensitzung vom 26. Oktober 1998 sei „in eine offizielle Form“ gesetzt worden, erläuterte Zwettler heute dazu. Peter Nakowitz, damals BAWAG-Generalsekretär, ergänzte, es sei damals um die Vorbereitung der Nationalbank-Prüfung gegangen.

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