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Büttner: Erster Krach mit Elsner

Sein Versuch im Sommer 1997, die Vertreter des BAWAG-Miteigentümers BayernLB zur kritischen Recherche über die Flöttl-Geschäfte mit der BAWAG zu veranlassen, führte laut Christian Büttner zur Begeisterung des BayernLB-Vorstands Peter Kahn über diese Deals.

„Wenn das so tolle Geschäfte sind, dann sollten wir die auch machen“, habe Kahn nach seiner Rückkehr von den Salzburger Festspielen „begeistert“ gesagt, schilderte Büttner heute, Montag, vor Gericht.

Kahn saß damals als Vertreter des Miteigentümers BayernLB im BAWAG-Aufsichtsrat. Büttner war von den Bayern in den BAWAG-Vorstand geschickt worden.

„Was haben Sie Kahn erzählt, dass er so begeistert war?“, wollte Richterin Claudia Bandion-Ortner von Investmentbanker Wolfgang Flöttl wissen. Dieser kann sich aber nicht mehr genau an die Gespräche in Salzburg am Rande der Festspiele im Sommer 1997 erinnern. Sehr viel sei dort nicht über Geschäfte gesprochen worden, neben Elsner und Kahn habe er auch „Dichand von der Kronen Zeitung“ und mehrere österreichische Industrielle in Salzburg getroffen. Die BayernLB habe ihn aber nie kontaktiert, um Geschäfte aufzunehmen, sagte Flöttl.

Für Büttner hatte sein separates Treffen mit Vertretern des Miteigentümers BayernLB in München allerdings Konsequenzen: Am Montag darauf habe ihn Elsner zu sich zitiert und gesagt, „er schmeißt mich jetzt raus“. Das Vertrauen im Vorstand sei durch den Bericht Büttners an einen einzigen Aufsichtsrat zerstört worden, habe ihm Elsner vorgehalten: „Es kam zum ersten wirklichen Krach“. Elsner habe damals recht gehabt, denn durch seine Aktion habe er das Aktienrecht verletzt, da der Vorstand nur alle Aufsichtsräte gemeinsam in einer Aufsichtsratssitzung informieren dürfe, und nicht einen einzigen separat. „Das war mir natürlich eine Lehre“, betonte Büttner.

Als Folge seines einseitigen Schritts habe ihm Elsner die Verantwortung für Thomas Hackl, damals Bereichsleiter der Wertpapierabteilung in der BAWAG, entzogen. Hackl habe dann direkt an Generaldirektor Elsner berichtet, die Wertpapierabteilung wurde mit einer anderen Abteilung zusammengelegt. „Das hat mir natürlich nicht gefallen“, meinte Büttner. Heute wisse er, dass es sich damals bei den Flöttl-Geschäften um klassische Hedge-Fonds-Geschäfte durch Merger-Arbitrage und Zinsarbitrage gehandelt habe. Damals sei er aber, aufgrund der ihm vorliegenden unvollständigen Information, von einem Kreditgeschäft ausgegangen. Er habe nur „Mosaiksteinchen“ über die Geschäfte gehabt. „Heute bin ich viel klüger“, resümierte Büttner.

Elsner schilderte den Vorfall bei den Salzburger Festspielen aus seiner Sicht: Kahn habe sich in Salzburg mit Flöttl unterhalten, der ihm die Geschäfte mit der BAWAG als mit geringem Risiko behaftet schilderte. Als die BayernLB auch daran Interesse zeigte, habe er Flöttl davon informiert, dieser habe aber abgewunken. Die BayernLB habe vor dem Kauf der BAWAG-Anteile vom Konsum und vom ÖGB eine Due Diligence der damaligen Gewerkschaftsbank durchgeführt und daher über die damaligen Gewinne aus den Geschäften mit Flöttl Bescheid gewusst, unterstrich Elsner.

Auf Befragung durch Staatsanwalt Georg Krakow erläuterte Büttner, warum er damals nur ein geringes Risiko bei den Flöttl-Geschäften gesehen habe. „Das war keine Gewinnbeteiligung, aber eine Fixverzinsung“. Details der Geschäfte seien ihm aber nicht bekannt gewesen. Auf den Einwand von ÖGB-Privatbeteiligtenvertreterin Gerda Kostelka-Reimer, nicht die Verzinsung sondern die Besicherung sei für das Risiko entscheidend, verwies Büttner auf die Eigenkapitaldecke von 20 Prozent durch Flöttl. Die BAWAG habe damals bei ihren gesamten Wertpapierveranlagungen (Eigenveranlagungen) nie eine Sicherheit von 20 Prozent Eigenkapital vorgeschaltet gehabt.

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