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Brutaler Brauch? Perchten prügeln auf Passanten ein

Perchtenläufe sind auch in Vorarlberg beliebt.
Perchtenläufe sind auch in Vorarlberg beliebt. ©APA
Zur Weihnachtszeit ziehen Krampus- und Perchtenläufe durch die Gemeinden. Ein Video aus Südtirol zeigt nun, wie einige Perchten brutal auf Passanten einschlagen - ist bei diesem Brauch alles erlaubt?
Was dürfen Perchten? Fakten zu Krampuslauf und Perchtenlauf

Aufwendige Kostüme, Gruselspaß und traditionsreicher Brauch. Krampusläufe finden jedes Jahr um die Weihnachtszeit statt und werden auch in Vorarlberg gut besucht.

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Aufnahmen zeigen nun offenbar einen Umzug im Südtiroler Ort Sterzing. Perchten schlagen mit Ruten auf Passanten ein, treiben sie vor sich her, treten und schubsen sie. Als einer der Gejagten ausrutscht, wird weiter auf den am Boden liegenden Fußgänger eingeprügelt.

Das Video scheint echt zu sein, und wurde im Netz oft geteilt. Gerüchte machten sich breit, dass unter den Opfern auch Ausländer sein sollen, Rassismus wurde allerdings abgestritten. "Das Video streitet niemand ab! Es werden alle rassistischen Vorwürfe entschlossen abgewiesen, da diese absolut nicht der Wahrheit entsprechen", melden sich die "Tuifl Sterzing" via Facebook zu Wort.

Die im Video gejagten Passanten seien Freunde und Bekannte. Doch ist das noch Spaß und erhaltenswerter Brauch?

Was dürfen Perchten?

Immer wieder gibt es in der Vorweihnachtszeit Schreckensmeldungen über Perchtenläufe in Österreich, die außer Kontrolle geraten und teils Schwerverletzte fordern. Denn die als Perchten in traditionellen Holzmasken, Tierfellen und Co. gewandeten finsteren Gesellen, die mit Ruten, Peitschen, Knüppeln und Ketten ausgerüstet ihre Läufe begehen, sind nicht nur imposant anzusehen.

Besonders Frauen, die als Zuschauerinnen Perchtenläufe besuchen, werden in manchen Fällen Opfer außer Kontrolle geratener Attacken, erleiden Schläge und tragen teils ernste Blessuren davon. In einem Interview mit "Vienna.at" äußerte sich Jeo Josefus, 2015 Pressesprecher der Landespolizeidirektion Steiermark, wie folgt:

"Die Trennlinie zwischen Brauchtum und einer strafbaren Handlung ist oft fließend. Doch spezielle Vorschriften, was Krampusse und Perchten tun dürfen, gibt es nicht. Es kommen die allgemein gültigen Rechtsvorschriften wie zum Beispiel das Strafgesetzbuch, das Sicherheitspolizeigesetz und geltende Landesgesetze zur Anwendung. Anzumerken ist nur, dass es sich bei diesen Läufen um behördlich genehmigte Veranstaltungen handelt. Mit dieser Genehmigung verbunden sind Auflagen, die zum Beispiel den Brandschutz und die Absicherungen der Veranstaltungen betreffen."

(Red.)

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