In ihrem Vorschlag fordert die EU-Kommission die Anerkennung von Berufszugangskriterien anderer EU-Länder. Dienstleistungsanbieter sollen sich auch nur noch um die Rechtslage in ihrem Herkunftsland kümmern müssen. Besondere Eignungsprüfungen im Gastland und sämtliche anderen administrativen Hürden sollen fallen, schreibt die „Presse“ in ihrer morgen erscheinenden Ausgabe (Donnerstagausgabe).
Protest kommt dazu laut Zeitung sowohl von der Wirtschaftskammer Österreich als auch von den Freiberuflern selbst, die befürchten, dass die Qualität der Dienstleistungen Schaden erleiden wird. Es könne nicht sein, dass das Minimalstprinzip zum Tragen komme, wird argumentiert. Dies sei auch in Hinblick auf den EU-Beitritt der Erweiterungsländer wichtig. Mehr Liberalisierung müsse jedenfalls einhergehen mit einheitlichen Qualitätserfordernissen auf hohem Niveau, wird gefordert. Wichtige Berufsregeln, die den Klienten schützen, laufen Gefahr, aus rein wettbewerbsrechtlichen Motiven aufgebrochen zu werden, befürchten die Rechtsanwälte.
Von einer Deregulierung bei freien Berufen wären die heimischen Dienstleister laut „Presse“ die Hauptbetroffenen. Die EU-Kommission, die bereits einige Verfahren gegen zu restriktive Zugangskriterien angestrengt habe, argumentiere mit den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen. Sowohl Studien der OECD als auch des IHS kämen zum Schluss, dass Länder wie Österreich mit hohem Regulierungsgrad bei Dienstleistungen hohe Honorare und geringe Produktivität aufweisen würden.