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Brüssel: Rüge für Frankreich wegen Werbeverbot

Die Kommission bezieht sich auf die Tatsache, dass in Frankreich keine TV-Werbung für Kino und Verlagswesen erlaubt ist. Frankreichs Änderungen sind nur zum Teil ausreichend.

Sie sieht darin einen Verstoß gegen die Bestimmungen des EG-Vertrags über die Dienstleistungsfreiheit. Frankreich wird nun förmlich aufgefordert, die entsprechenden Vorschriften zu ändern, teilte die Kommission am Mittwoch mit. Ein Fernseh-Werbeverbot für Printmedien sowie den Handel sei nach Ermahnung durch Kommission bereits beseitigt worden.

Basis der Causa ist ein französischer Erlass aus dem Jahr 1992, der Fernsehwerbung für die Bereiche Presse, Handel, Kino und Verlagswesen verbot. Ziel dieser Maßnahme war laut EU-Kommission Schutz der regionalen Tagespresse und Erhalt der Medienvielfalt. Die Kommission konstatierte indes einen anderen Effekt: Die Bestimmung „behinderte den freien Dienstleistungsverkehr in der EU, denn sie beschränkte den Verkauf von Werbezeiten durch französische Fernsehsender an Unternehmen der betreffenden Branchen aus anderen Mitgliedsstaaten“, wurde am Mittwoch betont. Eintritt in den französischen Markt werde damit erschwert.

In der Folge ging ein Mahnschreiben nach Frankreich, wo man auch regierte: Seit Jahresanfang ist TV-Werbung für Printmedien erlaubt, die Öffnung der Fernsehwerbung für den Handel erfolgt immerhin schrittweise bis 2007. Allerdings seinen „keinerlei Änderungen für das Kino und nur eine begrenzte Öffnung der Kabel- und Satellitenprogramme für Werbung des Verlagswesens geplant“, moniert nun die Kommission. Diese Programme aber hätten eine zu geringe Reichweite, daher werde weiterhin EU-Recht verletzt. Letztendlich könnte den französischen Verbrauchern durch diese Verbote „ein breiteres Angebot an europäischen Kulturgütern“ vorenthalten werden, heißt es. Frankreich hat nun zwei Monate Zeit für eine „zufrieden stellende Antwort“, andernfalls kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen.

Ein Werbeverbot für Printmedien im ORF-Fernsehen war übrigens im Zuge der ORF-Reform im Jahr 2001 auch in Österreich diskutiert worden. Nach einer kontroversiellen Debatte wurde daraus im Gesetz ein Verbot der Werbung mit redaktionellen Inhalten. Lediglich mit ihrem Titel sowie der Blattlinie dürfen Printmedien nun im ORF werben. Die Magazine der News-Gruppe – auf die diese Bestimmung vor allem gemünzt war – reagierten kreativ, nämlich mit besonders üppigen Definitionen von Blattlinien. Die Programmzeitschrift „tv-media“ hat die ihre soeben wieder „ergänzt“: In der aktuellen Ausgabe kommen zum „zentralen Bestandteil der Berichterstattung“ etwa Neo-Star Mirjam Weichselbraun hinzu, neue Sendungstitel wie „Die Alm“, aber auch „Wochentage (Montag bis Sonntag)“, „Zahlen (1 bis 100)“ und Begriffe wie „Sexy“, „Aufreger-Film“, „Heirat“ oder schlicht „Superlative (Schönste, Beste, Größte)“.

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