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Brüssel: EuGH urteilt über Stabilitätspakt

EuGH urteilt über Aussetzung des EU-Defizitverfahrens gegen Deutschland und damit auch über Anwendung des Stabilitätspakts gegen Länder mit dauerhaft zu hoher Neuverschuldung.

Die EU-Kommission hatte gegen die von Deutschland und Frankreich durchgesetzte Entscheidung der EU-Finanzminister geklagt, Verfahren gegen beide Länder auf Eis zu legen, obwohl ihre Defizite 2004 das dritte Mal in Folge die erlaubten drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes überschreiten. Die Kommission sah darin einen Verstoß gegen den EU-Vertrag.

Die Finanzminister hatten sich in einer Kampfabstimmung in der Nacht zum 25. November über die Bedenken der Kommission hinweggesetzt und die Verfahren gegen beide Länder nicht weiter auf Sanktionen hin verschärft. Deutschland und Frankreich hatten sich lediglich verpflichtet, ihre Staatsdefizite bis 2005 unter die Drei-Prozent-Grenze zu senken. Falls sie dies nicht schaffen, drohen nun aber keine Sanktionen. Dies hatte zu einem Vertrauensverlust in den Stabilitätspakt geführt. Das Urteil der obersten EU-Richter dürfte die Machtverteilung zwischen den Finanzministern und der Kommission bei der Überwachung der nationalen Haushalte besser klären.

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