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Brüssel gibt Verkauf der BAWAG frei

Bild: APA
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Die EU-Kommission hat am Mittwoch grünes Licht für die Übernahme der BAWAG P.S.K. Bank durch den US-Fonds Cerberus gegeben. Die Prüfung erfolgte im vereinfachten Verfahren.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter sehen durch die Transaktion den Wettbewerb nicht beeinträchtigt. Die Amerikaner blättern für die durch frühere Spekulationsverluste ins Wanken geratene Gewerkschaftsbank in Österreich 3,2 Mrd. Euro hin, wobei 2,6 Mrd. Euro an den bisherigen Eigentümer ÖGB zum Schuldenabbau gehen und rund 600 Mio. Euro in eine Kapitalerhöhung bei der BAWAG selbst fließen werden.

Es handelt sich um den teuersten Bar-Bankkauf in der österreichischen Wirtschaftsgeschichte. Neben Cerberus werden mit geringen Anteilen der Versicherer Generali, die österreichische Wüstenrot, die österreichische Post sowie eine Gruppe österreichischer Unternehmer um Hannes Androsch beteiligt sein. Die BAWAG P.S.K. ist die fünftgrößte Bank Österreichs.

Staatshaftung wird weiter geprüft

Die EU-Prüfung der Staatshaftung für die BAWAG P.S.K geht auch nach der Freigabe des Verkaufs der fünftgrößten Bank an den US-Fonds Cerberus weiter. „Das sind zwei völlig getrennte Verfahren“, sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Mittwoch zur APA. Einen Zeitraum, wie lange die Prüfung noch dauern wird, wollte er nicht nennen.

Cerberus hatte den Abschluss des BAWAG-Kaufs zuletzt für Mitte Mai in Aussicht gestellt, allerdings abhängig von der Prüfung der Behörden.

Ein Closing vor dem Ende der Prüfung würde das Risiko mit sich bringen, dass der neue Eigentümer eventuelle unrechtmäßig kassierte Staatsbeihilfen zurückzahlen müsste, so der Sprecher. Die Republik Österreich hatte Anfang Mai 2006 eine 900 Millionen-Haftung für die damals akut gefährdete Bank übernommen. Seither untersucht die Kommission, ob das Rettungspaket unter jene besonderen Bedingungen gefallen ist, unter denen Beihilfen trotz des grundsätzlichen Verbots zulässig sind.

Im November wurde eine formelles Prüfverfahren eingeleitet, das in der Regel mindestens sechs Monate dauert. Die EU-Kommission müsse prüfen, „ob diese Bedingungen erfüllt sind, um eine Wettbewerbsverzerrung auszuschließen und sicherzustellen, dass die Umstrukturierung der BAWAG P.S.K. gute Aussichten auf Erfolg hat“, hieß es damals.

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