„Die EU-Kommission ist gegen die Diskriminierung von Rauchern am Arbeitsplatz, aber es gibt kein entsprechendes EU-Gesetz“, stellte die Sprecherin von Sozialkommissar Vladimir Spidla am Dienstag klar. Die Mitgliedstaaten seien selbst dafür verantwortlich, diese Form der Diskriminierung durch entsprechende Gesetze zu verhindern.
Es sei eine „Fehlinterpretation“, aus dem Faktum, dass es kein entsprechendes EU-Gesetz gibt, zu schließen, die EU gebe Grünes Licht für die Diskriminierung von Rauchern oder erlaube diese, wie das in einigen Medien geschehen sei, sagte die Sprecherin. Wie in der Charta der Grundrechte festgeschrieben, sei die EU „gegen jede Form der Diskriminierung“. Bewerber um einen Arbeitsplatz sollten auf Grund ihrer Fähigkeiten und Qualifikationen ausgewählt und nicht ex ante aus irgend einem Grund ausgeschlossen werden.
EU-Gesetze untersagen derzeit am Arbeitsplatz Diskriminierung auf Grund von Alter, Behinderung, sexueller Orientierung und/oder Religion bzw. Glauben sowie generell die Diskriminierung auf Grund von Rasse, ethnischer Abstammung oder Geschlecht.
Eine Job-Anzeige, wie jene in einer irischen Zeitung, in der es hieß, Raucher brauchten sich gar nicht zu bewerben, verstößt daher nicht gegen EU-Recht – weil es für diesen Fall kein EU-Gesetz gibt. Laut der Brüsseler Behörde kommen die stärksten Rufe nach entsprechenden EU-Gesetzen gerade aus jenen Ländern, die sonst immer gegen zu viele EU-Gesetze seien. Die Frage sei, „wo es uns hinbringt und ob es realistisch ist, wenn die EU alles regelt, also auch die mögliche Diskriminierung von Rauchern, Übergewichtigen, Blonden oder Menschen mit Kindern“, sagte die Kommissionssprecherin.
Die EU-Kommission setze sich zwar für Rauch-freie Arbeitsplätze ein, sie bezweifle aber, dass es politisch akzeptabel sei, Raucher zu diskriminieren: „Das ist sicher nicht der richtige Weg, um mit der Nikotinsucht und den eventuellen Folgen am Arbeitsplatz umzugehen.“