Mit einem margin call” wird ein Anleger vom Broker aufgefordert, Geld nachzuschießen, wenn bisher bei der Spekulation ein Verlust eingetreten ist. Die BAWAG habe ihm daraufhin an die Firma Narrow Investments” weitere 89 Mio. Dollar übertragen.
Diesen 9 Mio. Dollar hat man noch weitere 80 Mio. Dollar nachgeworfen?”, fragte die ÖGB-Privatbeteiligtenvertreterin Gerda Kostelka-Reimer. Elsner sagte, er möchte eine hohe Rendite haben”, sagte Flöttl: Elsner habe über die Veranlagungen Bescheid gewusst – eine Aussage, der Elsner später bei seiner Befragung entschieden widersprach.
Flöttl betonte, dass er zu seinen Spekulationen durch die Verträge mit der BAWAG berechtigt gewesen sei. Die BAWAG habe auch von der leverage, also dem Einsatz von Fremdfinanzierung zur Erhöhung von Gewinnen aber auch Verlusten, gewusst. Laut einer Vereinbarung mit der BAWAG sei er dazu berechtigt, verwies Flöttl auf einen Satz in einem Vertrag: Such Assets may be acquired on margin terms offered by the Brokers”.
Elsner widersprach Flöttl, dieser hätte keinesfalls die Berechtigung gehabt, eine so hohe Leverage (Fremdfinanzierung der Spekulationen) einzugehen, dass das BAWAG-Kapital verloren gehe. Die BAWAG habe mit Flöttl nur einen Kreditvertrag mit Fixzinsen gehabt, unterstrich Elsner. Sein Anwalt Wolfgang Schubert verwies auf einen Zinskorridor in der Vereinbarung zu Narrow Investments”, demnach hätte die BAWAG im schlechtesten Fall der Veranlagung eine Verzinsung von 1 Prozent über LIBOR (Interbanken-Zinssatz) erhalten.
Der BAWAG waren zwar die Anteile der Flöttl-Firmen, über die er mit BAWAG-Geld spekulierte, verpfändet. Ersten Zugriff hatte aber in Folge der Fremdkapitalfinanzierung der Broker, betonte Flöttl. Die Besicherung der BAWAG hatte also Nachrang gegenüber dem Broker, beim im Herbst 1998 eingetretenen Totalverlust von 639 Mio. Dollar nutzte der BAWAG die Verpfändung der Firmenanteile daher nichts. Dies ergebe sich laut Flöttl aus dem amerikanischen Recht, in den Verträgen mit der BAWAG sei dies daher nicht ausdrücklich erwähnt. Richterin Claudia Bandion-Ortner kündigte an, einen Sachverständigen für derartige US-Rechtsfragen hinzuzuziehen.
Die Anteile der erst im September 1998 von der BAWAG finanzierten Narrow Investments” von Flöttl waren übrigens nicht der BAWAG verpfändet, weil diese laut Vertrag von einer karitativen Organisation” gehalten wurden. Verfügungsberechtigt war allerdings wieder Flöttl.
Flöttl erklärte, dass er im Herbst 1998 die selben Spekulationsgeschäfte mit BAWAG-Geldern gemacht habe wie vorher seit 1995 – diesmal aber in Yen finanziert. Die im Oktober 1998 erfolgte Währungsentwicklung, nämlich eine über 20-prozentige Bewegung zwischen Dollar und Yen, habe es seit 1945 in einer Weltwährung nicht mehr gegeben, sieht Flöttl ein außerordentliches wirtschaftliches Ereignis als Ursache für den Totalverlust. Das eigentliche Spekulationsgeschäft, das er mit dem hohen Fremdkapitalanteil finanziert hatte, war offenbar wenig spektakulär: Flöttl hatte laut eigenen Angaben unter anderem Einjahres-Schatzanweisungen gekauft, aber eben mit hoher Hebelwirkung”. Dieser hohe Fremdkapitalanteil wirkte sich dann beim steigenden Yen fatal aus.