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"Bröselteppich mit Semmelflummi"-Kritik: Wiener Restaurant blitzt bei Presserat ab

Der "Bröselteppich mit Semmelflummi" konnte den Restauranttester nicht von Wiens "Gräfin am Naschmarkt" überzeugen.
Der "Bröselteppich mit Semmelflummi" konnte den Restauranttester nicht von Wiens "Gräfin am Naschmarkt" überzeugen. ©Pixabay.com (Sujet)
Das Wiener Restaurant "Gräfin am Naschmarkt" ist mit einer Beschwerde gegen eine Gastro-Kritik beim Presserat abgeblitzt. Die Lokal-Betreiber hatten sich über gleich zwei Artikel im Online-"Standard" beschwert. Der Presserat wies dies als "offensichtlich unbegründet" zurück. In einer Kritik einen schlechten Eindruck zu schildern, verstoße nicht gegen den Ehrenkodex für die Österreichische Presse, heißt es.

Der “Standard” hatte sich in einem Artikel Online-Rezensionen, vor allem auf dem Portal “Tripadvisor” angesehen, viele davon negativ. Im Zentrum dieses Artikels stand dabei die Reaktion der Restaurant-Betreiber – nämlich, dass diese “mitunter patzig” ausfalle. In ihrer Beschwerde kritisierte die “Gräfin”-Betreiberfirma, dass der “Standard” “ganz bewusst ausschließlich negative” Kommentare hervorgehoben habe. Der Presserat kam aber zu dem Schluss, dass “die wenigen positiven Kommentare” bei der Fülle der Verrisse “in den Hintergrund rücken”. Die Einschätzung des “Standard”, es handle sich “wohl um eines der schlechtesten Restaurants des Landes”, sei im Lichte dieser Statistik “gerechtfertigt”. Außerdem habe sich der “Standard” vor allem dem Umgang mit dem negativen Feedback gewidmet, und das sei legitim bzw. ein “Beitrag zu einer gesellschaftlichen Diskussion: Das unorthodoxe Beschwerdemanagement ist für die Allgemeinheit durchaus von Interesse”, so der Senat 2 wörtlich.

Kritik an Kulinarik in Wiens “Gräfin am Naschmarkt”

Dann probierte der “Standard” selbst aus, wie man so isst in der “Gräfin”. Der Titel der daraus resultierenden Restaurantkritik – “Bröselteppich mit Semmelflummi” – lässt schon erahnen, dass es nicht mundete. Und richtig: Die Rindsuppe wurde als “rein gekörnte Brühe” erlebt, die Lasagne als “ein in der Mikrowelle fachgerecht zu Magma verwandelter Ziegel mit großzügiger Garnierung aus Trockenkäse-Sägemehl” und der Semmelknödel als “ein beeindruckender Flummi von außen leimiger, innen trockener Konsistenz und zarten Spülwasser-Anklängen im Finish”. Die Beschwerde der “Gräfin”: Diese Schilderung sei “an Süffisanz kaum zu überbieten”, polemisch und rufschädigend.

Doch der Presserat befand: Restaurantkritiken sind “Meinungsäußerungen, die auf persönliche (subjektive) Eindrücke zurückgehen. Bei Bewertungen eines Restaurants oder der dort servierten Speisen reicht die Meinungsfreiheit sehr weit.” Der Autor sei im Restaurant gewesen, habe die Speisen serviert bekommen und konsumiert, sein “Ermessensspielraum” in der Schilderung seiner Erlebnisse sei “entsprechend groß”, seine Eindrücke habe er “auf pointierte Art und Weise” geschildert. “Es ist zwar nachvollziehbar, dass dies für die Beschwerdeführerin als Inhaberin des Restaurants unangenehm ist, ein möglicher Verstoß gegen den Ehrenkodex ist darin jedoch nicht zu erblicken”, so das Fazit des Senats, der abschließend selbst den Bogen zu den Tripadvisor-Reviews schlug: Diese seien ein Indiz dafür, dass der Befund des “Standard”-Testessers “nicht völlig aus der Luft gegriffen ist”.

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(APA/Red)

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