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Britisches Gericht: Julian Assange darf ausgeliefert werden

Londoner Gericht entscheidet über Auslieferung
Londoner Gericht entscheidet über Auslieferung ©APA (Archiv/epa)
Wikileaks-Gründer Julian Assange hat den Kampf gegen seine Auslieferung an Schweden zunächst verloren. Ein britisches Gericht entschied am Donnerstag, dass der 39 Jahre alte Australier auf der Grundlage eines EU-weiten Haftbefehls von Großbritannien nach Schweden gebracht werden darf.
Wer ist Assange?
Assange wieder vor Gericht
Die schwedische Justiz verdächtigt Assange unter anderem der Vergewaltigung, hat aber bisher keine Anklage gegen ihn erhoben. Assange, dessen Enthüllungsplattform mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten weltweit für Aufsehen gesorgt hat, bestreitet die Vorwürfe und vermutet politische Motive hinter seiner Strafverfolgung. Richter Howard Riddle schloss eine solche Verkettung jedoch aus.

Die Anwälte von Assange kündigten umgehend Berufung gegen die Entscheidung des Belmarsh Magistrates’ Courts an. Dazu haben sie nun sieben Tage Zeit. Das Gericht muss dann in weiteren 40 Tagen entscheiden, ob es die Berufung annimmt.

Zumindest bis zu dieser Entscheidung kann Assange vorerst in Großbritannien bleiben, wo er im Dezember zunächst inhaftiert worden war, wenig später aber gegen Kaution freikam und seitdem unter strengen Auflagen auf dem Anwesen eines Freundes lebt.

Unklar war zunächst, ob die britische Staatsanwaltschaft nun versuchen würde, die Freilassung auf Kaution bis zur Entscheidung über die Berufung anzufechten. In diesem Fall könnte Assange erneut britische Haft drohen.

Der Australier befürchtet, dass Schweden ihn letztlich an die Vereinigten Staaten ausliefern könnte. Mit der Veröffentlichung geheimer Berichte zog er sich vor allem den Zorn der USA zu. Die US-Justiz prüft rechtliche Schritte gegen Assange wegen der Publikation geheimer Regierungsdokumente über Wikileaks.

Der Mann hinter WikiLeaks

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