AA

Branimir Glavaš erneut wegen Kriegsverbrechen verurteilt

Der nationalistische kroatische Politiker Branimir Glavaš ist erneut wegen Kriegsverbrechen gegen die serbische Bevölkerung in Osijek im Jahr 1991 schuldig gesprochen worden. Er wurde vom Zagreber Landesgericht in einem neu aufgerollten Prozess zu sieben Jahren Haft verurteilt. Rechtskräftig ist das am Freitag verkündete Urteil nicht, wurde von kroatischen Medien berichtet.

Glavaš, der wegen der Ermordung von Serben in Osijek bereits 2009 schuldig gesprochen worden war, bezeichnete den neuen Prozess als politisch motivierte Farce und kündigte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil an, wie die Nachrichtenagentur Hina berichtete. Die Schuld an vorgeworfenen Kriegsverbrechen hat der ehemalige langjährige Parlamentsabgeordnete stets bestritten. Während des Kroatien-Krieges (1991-95) war Glavaš militärischer Befehlshaber der Stadt Osijek in Slawonien gewesen.

Der Politiker, ein enger Vertrauter des früheren kroatischen Präsidenten Franjo Tudjman, war im gleichen Fall schon rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das kroatische Verfassungsgericht setzte 2015 jedoch das Urteil außer Kraft. Bis dahin hatte Glavaš einen Großteil der verhängten Strafe in Bosnien-Herzegowina, wohin er als kroatisch-bosnischer Doppelstaatsbürger geflüchtet war, bereits abgesessen.

Glavaš 2015 freigelassen

Nach der Aufhebung des Urteils wurde Glavaš 2015 nach fünf Jahren Haft aus dem Gefängnis im herzegowinischen Mostar freigelassen und kehrte nach Kroatien zurück. Bei der Wahl im selben Jahr wurde er neuerlich ins Parlament gewählt, er blieb Parlamentsabgeordneter bis 2020.

Im Jahr 2016 ordnete das Oberste Gericht eine Neuaustragung des erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens an. Der Prozess, der 2017 begonnen hatte, musste im Herbst 2021 neu starten. Gemeinsam mit Glavaš wurden auch drei weitere Mitangeklagte schuldig gesprochen.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Branimir Glavaš erneut wegen Kriegsverbrechen verurteilt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen