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BP-Stichwahl: Schreitet jetzt der Europäische Gerichtshof ein?

Die Entscheidung des VfGh wird von Anwalt Zanger kritisiert
Die Entscheidung des VfGh wird von Anwalt Zanger kritisiert ©APA bzw. Georg Zanger Facebook
Das Chaos um die Verschiebung der Bundespräsidentenstichwahl nimmt kein Ende. Der Wiener Top-Anwalt Georg Zanger ist der Meinung, dass der Verfassungsgerichtshof rechtswidrig entschieden hat. Das Ergebnis der ersten Stichwahl hätte gar nicht aufgehoben werden dürfen.

Der Anwalt will jetzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einschalten. Georg Zanger hat bereits eine gesammelte Klage an den EGMR verschickt, wie am Mittwoch auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht wurde. Dieser haben sich hunderte Menschen angeschlossen.

Es lag anscheinend kein Betrug vor

Anwalt Georg Zanger erklärt auf seiner Facebook-Seite, warum der Verfassungsgerichtshof die Wahlstimmen, seiner Meinung nach, nicht für ungültig erklären haben durfte.

Im Gesetz hieße es: “dass einer Anfechtung nur stattzugeben ist, wenn eine Manipulation stattgefunden “hat” und bewiesen wurde, dass sie einen Einfluss auf das Wahlergebnis hat. Im konkreten Fall sind aber weder Hinweise auf mögliche Wahlmanipulationen gegeben, noch ist derartiges vom Beschwerdeführer behauptet worden.”

Bei der Stichwahl im Mai lagen offensichtlich keine Anzeichen eines Betrugs vor, die Stimmen wurden richtig ausgezählt. Von der FPÖ als rechtswidrig angefochten wurde nur die verfrühte Öffnung der Wahlkarten beziehungsweise der Wahlkuverts die möglicherweise einen Wahlbetrug verursacht haben könnte. Das Wahlergebnis wurde dadurch aber nicht direkt beeinflusst.

Wahlen mit Glücksspielcharakter

Der Verfassungsgerichtshof hätte mit dem Urteil den Artikel 141 im Bundesverfassungsgesetz geändert, indem er ohne Prüfverfahren eine Wahl aufgehoben hat.

“Darüber hinaus wurde mit dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs die Verfassungsbestimmung des Artikel 141 Bundes-Verfassungsgesetz in einem entscheidenden Punkt verändert und dadurch für sämtliche Wahlen in Österreich eine Stattgebung einer Wahlanfechtung auch dann für zulässig erklärt, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit auf das Wahlergebnis ohne Einfluss war (Randzahl 496 des Verfassungsgerichtshoferkenntnis vom 01.07.2016). Der Verfassungsgerichtshof hat damit seine Befugnis überschritten und ohne Einleitung eines Prüfungsverfahrens die Bundesverfassung in ihrem Artikel 141 geändert.”

“Egal wie die Wahl ausgehen wird: die FPÖ wird sie anfechten können. Der VfGH hat dazu die Instrumente geschaffen: es wird egal sein, ob manipuliert und oder von Einfluss! Der Sachverhalt reicht, wenn man nach den Verfassungsrichter geht. Wahlen haben bei uns Glückspielcharakter bekommen”, schreibt Georg Zanger auf Facebook.

Zwei Präsidenten für Österreich?

Der Verfassungsgerichtshof hat Zangers Beschwerde nicht beantwortet. Ob der Europäische Gerichtshof diese annimmt und die Entscheidung des VfGH kippt, ist nicht abzusehen. Sollte dies aber der Fall sein, würde Alexander Van der Bellen rechtmäßig zu Österreichs neuem Präsidenten werden. Wenn bis dahin allerdings schon neu gewählt sein sollte (4. Dezember) und Norbert Hofer die Wahl gewinnt, könnten wir rechtlich bald zwei Präsidenten haben.

(red.)

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