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Boulevardblatt muss widerrufen

Bastian Schweinsteiger hat in der Auseinandersetzung mit der Münchner Zeitung "tz" rechtliche Schritte eingeleitet und Strafanzeige wegen des Verdachts der üblen Nachrede bzw. der Verleumdung erstattet.

Der deutsche Fußball-Nationalspieler hat nach Mitteilung des deutschen Rekordmeisters am Montag “bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht München I Strafanzeige und Strafantrag gegen die Verantwortlichen der Berichte der zurückliegenden Woche der Münchner Tageszeitung ’tz’ gestellt”. Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang per Presseerklärung: “Bastian Schweinsteiger hat heute Strafanzeige gegen die verantwortlichen Redakteure wegen des Verdachts der üblen Nachrede bzw. des Verdachts der Verleumdung erstattet.”

Schweinsteiger hatte bereits durchgesetzt, dass die Zeitung fristgerecht die verlangte Gegendarstellung des 21-Jährigen in einem Teil der Montagsausgabe veröffentlicht hat. Mit Bezug auf die Schlagzeile der Ausgabe vom 17. März “Wett-Skandal: Schweini & Agostino zum Polizei-Verhör” schrieb der Bayern-Profi: “Diese Behauptung ist, was mich betrifft, eine Lüge.” In der selben Ausgabe hatte die “tz” auch die Behauptung, Schweinsteiger, Agostino und Quido Lanzaat (1860 München) seien bei einem Polizeiverhör gewesen oder dazu geladen worden, als unwahr widerrufen. Nach Club-Angaben behalten sich der Spieler und der FC Bayern weiter die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz vor.

Auch Paul Agostino vom TSV 1860 München schaltete am Montag einen Anwalt ein. “Ich habe im Namen meines Mandanten einen Widerruf auf der Titelseite in gleicher Größe verlangt und werde ein Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe geltend machen, da die Aussagen jeglicher Grundlage entbehren”, teilte der Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz mit.

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Widerruf der ‘tz’
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