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Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate um 155.000 Euro erleichtert: Urteil

Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Urteil ist rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Am Donnerstag endete der Prozess um einen gefinkelten Betrug mit gefälschten Überweisungsbelegen. Die 35-jährige Angeklagte fasste zehn Monate auf Bewährung aus.

Eine 35-jährige Slowakin ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht verurteilt worden, weil sie sich mit gefälschten Überweisungsbelegen vom Konto der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) 155.000 Euro überwiesen hatte. Die Angeklagte fasste wegen schweren Betrugs zehn Monate auf Bewährung aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

Gefinkelter Betrug mit gefälschten Überweisungsbelegen: Prozess

Die inkriminierten Vorgänge hatten sich bereits im April 2012 abgespielt, wobei die Angeklagte den eigentlichen Tätern, die bisher nicht ausgeforscht werden konnten, lediglich als Werkzeug diente. Sie verfügte über ein Konto bei einem österreichischen Geldinstitut, das sie den Kriminellen zur Verfügung stellte. Eines Tages erschien sie in Begleitung eines arabisch aussehenden Mannes bei ihrer Bank und legte fünf Überweisungsbelege vor.

Diese wiesen den Stempel der Vertretungsbehörde der VAE in Wien sowie die Unterschrift des Botschafters auf – wie sich später herausstellte, war die Unterschrift gefälscht und die Stampiglie mit einem Tintenstrahldrucker aufs Papier gepresst worden. Das Geld ging auf das Konto der Slowakin, die wenig später die 155.000 Euro behob und ihren Angaben zufolge umgehend ihrem Begleiter übergab. Dafür habe sie 2.000 Euro erhalten, erläuterte sie nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Julia Matiasch).

Angeklagte stellte Konto zur Verfügung: Betrüger unbekannt

“Ich brauchte das Geld. Ich war geschieden, hatte zwei Kinder”, gab die Angeklagte zu Protokoll, die mittlerweile fünffache Mutter ist. Von ihrem Begleiter habe sie nur den Vornamen gekannt. Sie habe diesen in einer Diskothek kennengelernt und ihr Konto “für eine Gefälligkeit” zur Verfügung gestellt.

“Sie hat sich instrumentalisieren lassen. Sie hat leichtsinnig gehandelt. Dumm. Aber Dummheit ist nicht strafbar”, argumentierte Verteidigerin Irene Pfeifer. Der Schöffensenat sah das anders. “Ihnen war klar, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugeht”, stellte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung fest. Daher sei mit einem Schuldspruch wegen Beteiligung am schweren Betrug vorzugehen.

Für den entstandenen Schaden ist die betroffene Bank aufgekommen. Der Vertretung der VAE wurden nach interner Prüfung die 155.000 Euro zur Gänze ersetzt.

(APA/Red)

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