Das Berliner Kammergericht verhandelt am 28. Oktober über eine Schmerzensgeldforderung von Anders in Höhe von mindestens 250.000 Euro, teilte das Gericht am Mittwoch auf Anfrage mit. Anders sieht sich durch Passagen in Bohlens Buch Hinter den Kulissen verleumdet und in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
In der Vorinstanz hatte Anders mit einer Million Euro noch das höchste Schmerzensgeld in der deutschen Medienwelt gefordert. Das Berliner Landgericht wies die Klage im Februar aber zurück und deutete an, dass der Schlagersänger einen Werbegag gestartet haben könnte. Gegen das Urteil hatte der 42-Jährige Berufung eingelegt und nun beantragt, das Schmerzensgeld auf mindestens ein Viertel der ursprünglich geforderten Summe festzulegen.
Der 51-jährige Bohlen hatte in seinem Bestseller behauptet, sein früherer Modern-Talking-Kollege habe Gelder einer gemeinsamen Tournee im Jahr 2002 in die eigene Tasche gewirtschaftet.
In einem anderen Verfahren hatte das Kammergericht im Juni bereits rechtskräftig die umstrittene Textpassage aus Bohlens Buch verboten. Auf Grund unwahrer Behauptungen seien Persönlichkeitsrechte von Anders verletzt, bestätigte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanz und wies damit eine Berufungsklage von Bohlen zurück. Anders verlangt das Schmerzensgeld für eine Rufschädigung als Sänger und Familienvater.