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Bodypacker in Linz zu 30 Monaten verurteilt

Drogenkurier aus Guatemala in Linz vor Gericht
Drogenkurier aus Guatemala in Linz vor Gericht
Ein 35-jähriger Bodypacker aus Guatemala, der durch das von ihm geschluckte Kokain beinahe umgekommen wäre, ist in Linz zu 30 Monaten Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch erfolgte wegen Suchtgifthandels und dessen Vorbereitung. Das Urteil in dem Prozess am Montag im Landesgericht Linz ist bereits rechtskräftig.

Der Mann war am 15. Jänner mit dem Flugzeug aus Frankfurt kommend in Linz gelandet und hatte in einem Hotel eingecheckt. Er hatte daheim in Guatemala insgesamt 100 Päckchen zu je zehn Gramm Kokain geschluckt, also insgesamt ein Kilogramm. Auf diese Weise gelang es ihm, das Suchtgift durch alle Kontrollen zu schmuggeln. Im Hotel begann er, es wieder auszuscheiden.

Kokainpäckchen undicht

Doch einige der Päckchen wurden noch im Körper undicht. Der 35-Jährige bekam massive Beschwerden und suchte von sich aus das Linzer Allgemeine Krankenhaus auf. Die Ärzte retteten ihm mit einer Notoperation das Leben. Zweimal musste er wiederbelebt werden.

Schmuggler aus finanzieller Not

Noch im Spital wurde über ihn die Untersuchungshaft verhängt. Wegen seines schlechten Gesundheitszustandes konnte er erst nach geraumer Zeit befragt werden. Zu den Auftraggebern des Schmuggels und an wen er das Suchtgift übergeben hätte sollen, machte er keine Angaben, auch nicht im Prozess am Montag. Er legte aber ein reumütiges Geständnis ab, in dem er sich auch für die Behandlung in Österreich bedankte. Er habe aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt.

Einschlägige Vorstrafen liegen vor

Das Gericht wertete das Geständnis mildernd. Weiters wendete es den Milderungsgrund der “Täterbetroffenheit” an, weil dieser bei seiner Tat einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten habe. Erschwerend war allerdings unter anderem eine einschlägige Vorstrafe in Venezuela, wo er ebenfalls als Bodypacker erwischt und verurteilt worden war. Der Angeklagte nahm das Urteil auf Anraten seines Verteidigers an. Auch die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht. Es ist somit bereits rechtskräftig. Der Strafrahmen hätte ein bis 15 Jahre Haft betragen.

(APA)

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