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Bluttat in NÖ: Der erste Verhandlungstag geht zu Ende

Der Prozess startete heute in Korneuburg.
Der Prozess startete heute in Korneuburg. ©APA/Herbert Pfarrhofer
Mit dem psychiatrischen Gutachten wurde der erste Tag des Korneuburger Dreifachmord-Prozesses abgeschlossen. Dem Sachverständigen zufolge waren bei den Aktionen "zweifellos heftige Emotionen im Spiel", der Beschuldigte sei aber dennoch zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Dezember 2018 auf einem Anwesen im Bezirk Mistelbach seinen Bruder, seinen Vater sowie die Stiefmutter erschossen zu haben. Verteidiger Peter Philipp sprach in seinem Eröffnungsvortrag von Totschlag.

Hinsichtlich des Totschlags sei vom Gesetz nicht nur eine heftige Gemütsbewegung gefordert, hielt die Staatsanwältin dagegen. Diese Regung müsse auch allgemein begreiflich sein. Das liege in diesem Fall jedoch "ganz bestimmt nicht vor".

Auslöser war Bau eines Speiselifts

Auslöser für die Auseinandersetzung war der Bau eines Speiselifts im Anwesen - "ein Wunschprojekt meines Vaters", wie der Angeklagte festhielt. Schon bei der Planung habe er Bedenken geäußert und sei daraufhin vom 92-Jährigen übergangen worden. Dieser soll die zur Errichtung notwendige Zustimmung des Vorstands der familieneigenen Privatstiftung eingeholt und ihn als Stifter so übergangen haben. "Über mich und meinen Bruder wurde so etwas wie ein Bypass gelegt", sagte der Beschuldigte. Im Anwesen sei damit eine "alte, schöne Substanz mit einem neuen, 'schirchen' Speiseaufzug" versehen worden. "Mein Vater hat das ohne Baugenehmigung gemacht", betonte der Angeklagte.

Um dies "zu reparieren", setzte der 55-Jährige am Vortag der Tat ein Schreiben an die Gemeinde auf. Dieser Brief beinhaltete eine für 17. Dezember datierte Baubeginnbestätigung für den Lift, den es zu dem Zeitpunkt bereits gab. Der unterzeichnete Entwurf wurde dem Vater vorgelegt, der mit den Zettel allerdings durchstrich und mit den Worten "Alles falsch! Bitte nicht absenden", versah.

Am Nachmittag des 13. Dezember sei der Brief im Kaminzimmer thematisiert worden. "Da hat mein Vater angefangen zu brüllen, ob ich verrückt geworden bin. Er ist der Stifter, er muss das unterschreiben", erinnerte sich der Verdächtige. Es habe in der Folge wiederholt Vorwürfe seitens des Vaters und der Stiefmutter gegeben. Als dann auch noch sein jüngerer Bruder sagte, "du musst schon dem Vater zuhören und folgen", sei es ihm zu viel geworden. "Ich muss alle drei erschießen", habe er sich gedacht. Dass es so weit gekommen ist, "ist nicht logisch erklärbar". Der 55-Jährige berichtete auch von Schmerzen im Kopf und Echo-Geräuschen, die er im Ohr gehabt habe.

"Ich bin aufgestanden und runtergegangen ins Telefonzimmer, wo die Waffen sind", beschrieb der Verdächtige. Er sei danach mit der Bockflinte in das Kaminzimmer zurückgekehrt. "Dort habe ich sofort geschossen." Er habe sich keine genaue Reihenfolge der Schüsse überlegt, "weil ich in dem Moment überhaupt nicht mehr gewusst habe, was ich tue". Im Anschluss sei er zu sich gekommen und habe gemerkt, dass "etwas ganz Schreckliches passiert" sei. Für einen kurzen Moment habe er auch überlegt, die Waffe gegen sich zu richten. Dann habe er sich aber gedacht, "ich muss die Rettung und die Polizei rufen", berichtete der 55-Jährige. Zur Haushälterin im Erdgeschoß sagte er, sie solle nicht ins Kaminzimmer gehen: "Ich wollte ihr diesen Anblick ersparen." Im Hof des Anwesens wartete er schließlich auf die Exekutive und ergab sich.

Verhältnis zum Bruder beschrieb der Beschuldigte als liebevoll

Das Verhältnis zum Bruder beschrieb der Beschuldigte als liebevoll. Hinsichtlich der Stiefmutter skizzierte der Angeklagte eine Art Zweckbeziehung, die 87-Jährige habe oftmals im Anwesen anfallende Kosten übernommen. Den Vater wiederum habe er eigentlich bewundert: "Er war eine unglaublich starke Persönlichkeit und ein toller Geschäftsmann." Es sei aber nicht immer leicht, mit starken Persönlichkeiten zu leben, sagte der 55-Jährige seufzend.

Nach der Befragung des Verdächtigen kam der medizinische Gutachter Wolfgang Denk zu Wort. Dem Sachverständigen zufolge erlitt der jüngere Bruder des 55-Jährigen einen Schuss in die rechte Gesichtshälfte. Der 92-jährige Vater wurde aus kurzer Distanz in der linken Augenregion getroffen, die Stiefmutter wurde mit einen tödlichen Durchschuss im Bereich des Halses bedacht. Alle drei starben an Ort und Stelle.

Heftige Emotionen im Spital

Der Verdächtige war am Nachmittag des 13. Dezember "natürlich aufgeregt", gab Brosch zu Protokoll. "Eines ist aber Fakt: Er war in der Lage, eine sehr komplexe Handlung durchzuführen", sagte der Gutachter in Anspielung auf das Holen und Laden der Bockflinte.

Eine heftige Gemütsbewegung, eine Voraussetzung für die von der Verteidigung geforderte Wertung der Tat als Totschlag, habe vorgelegen. Eine "pathologische Gemütsbewegung" sei dies aber nicht gewesen. Der Angeklagte habe nicht die Schwelle überschritten, "wo man sagen kann, dass ein Automatismus über ihn die Herrschaft übernommen hat". Manche Aspekte des Vorgehens des 55-Jährigen "sprechen für ein Affektdelikt", sagte Brosch. Andere, wie beispielsweise das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat, passen hingegen nicht dazu.

Voraussetzung für Einweisung sei nicht gegeben

Auch die Voraussetzungen für eine Einweisung gemäß Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch sind Brosch zufolge nicht gegeben. Die Situation, die zum Handeln geführt hat, sei einmalig, sagte der Gutachter. "Vater, Bruder, Stiefmutter kommen nicht mehr wieder, für andere Menschen war er nie gefährlich - in dem Sinn ist keine Gefahr für die Zukunft aus seiner Persönlichkeit heraus zu erwarten", befand der Sachverständige.

Der Angeklagte sei "grundsätzlich psychiatrisch gesund". Die Neurofibromatose, unter der der 55-Jährige leidet, hätte "keine negativen Auswirkungen auf das organische Funktionieren". Zu Wucherungen im Gehirn habe die Erkrankung beim Angeklagten nicht geführt.

Das Schlusswort am ersten Verhandlungstag hatte der Beschuldigte selbst. "Die Erregung war nicht kontrollierbar", sagte er, die Handlungen seien über ihn "hereingebrochen wie ein Unglück - ich konnte es nicht verhindern".

Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt.

(APA/Red)

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