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Bluttat in Kottingbrunn: Prozess im September

Der elf Monate alte Sohn wurde erstickt.
Der elf Monate alte Sohn wurde erstickt. ©APA
Am 1. und 8. steht ein mutmaßlicher Mörder vor dem Landesgericht Wiener Neustadt . Der 31-Jährige soll Frau, Tochter und Sohn umgebracht haben.

Die Bluttat mit drei Toten in Kottingbrunn (Bezirk Baden) wird in wenigen Wochen in Wiener Neustadt juristisch behandelt. Der Prozess findet am 1. und 8. September statt, teilte Gerichtssprecherin Birgit Borns am Donnerstag auf Anfrage mit. Ein 31-Jähriger muss sich wegen Mordes verantworten, er soll Frau, Tochter und Sohn getötet haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem eine Einweisung.

Frau mit vier Messerstichen getötet

Der österreichische Staatsbürger mit türkischen Wurzeln soll seine Frau (29) am 27. Oktober 2019 mit vier Messerstichen umgebracht haben. Die zweijährige Tochter erlitt laut Obduktion zwei Stiche mit demselben Küchenmesser, der elf Monate alte Sohn starb an den Folgen eines Erstickungsversuchs.

Nach der Tat verständigte der von Wolfgang Blaschitz vertretene Angeklagte per Handy die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen. Der 31-Jährige war geständig und nannte das Geschehene in einer ersten Reaktion einen "Ehrenmord". Spätere Behauptungen des Beschuldigten, während den Handlungen Stimmen gehört zu haben, erachtete die Staatsanwaltschaft als "nachträglich konstruierte Schutzbehauptung", die vom psychiatrischen Sachverständigen Manfred Walzl "nachvollziehbar widerlegt" würde.

"Kombinierte Persönlichkeitsstörung"

Walzl bescheinigte dem 31-Jährigen in seinem Gutachten eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten narzisstischen bzw. auch dissozialen Anteilen" und ein Simulationsverhalten. Zudem sei davon auszugehen, dass der Mann "mit großer Wahrscheinlichkeit zu neuerlichen Tathandlungen mit schweren Folgen gegen Leib und Leben" neigen werde. Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß Paragraf 21 Absatz 2 StGB wurde daher vom Sachverständigen empfohlen und von der Staatsanwaltschaft auch beantragt.

(APA/red)

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