AA

Bluttat in Berlin: Auslieferung von Wiener unwahrscheinlich

Nach der in Berlin begangenen Tat klickten in Wien die Handschellen
Nach der in Berlin begangenen Tat klickten in Wien die Handschellen ©APA (Sujet)
Im Fall um jenen Wiener Jus-Studenten, der am vergangenen Mittwoch in Berlin den Lebensgefährten seiner Ex-Freundin erstochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Wien Montagmittag ein sogenanntes Inlandsverfahren eingeleitet.
Auslieferung beantragt
Wird Wiener ausgeliefert?
Wiener ist teilgeständig
Mordverdacht: Festnahme

Das teilte Behördensprecher Thomas Vecsey der APA mit. Dass dem Ersuchen der deutschen Behörden stattgegeben und der 24-Jährige an Deutschland ausgeliefert wird, ist unwahrscheinlich.

Österreicher werden nicht ausgeliefert

Ausschlaggebend dafür ist § 12 Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG). Diese in Verfassungsrang stehende Bestimmung verbietet grundsätzlich die Auslieferung österreichischer Staatsbürger. Die Schwere des ihnen angelasteten Delikts und der Staat, der sie verfolgen möchte, spielen dabei keine Rolle.

Wiener Student müsste zustimmen

Die Auslieferung käme nur dann infrage, wenn der 24-Jährige dieser ausdrücklich zustimmt und sich mit der Übernahme der Strafverfolgung durch die deutschen Behörden einverstanden erklärt, sagte dazu Stefan Benner, Leitender Oberstaatsanwalt im Justizministerium und Fachmann für Auslieferungsfragen. Eine diesbezüglich rechtsverbindliche Erklärung kann der Jus-Student erst “nach anwaltlicher Beratung abgeben”, meinte Brenner im Gespräch mit der APA.

Wiener führte Fernbeziehung

Da der 24-Jährige einen ordentlichen Wohnsitz in Wien hat, hier familiär verankert ist und mit der 28 Jahre alten Berlinerin, deren neuen Freund er erstochen haben soll, nur eine Fernbeziehung geführt haben dürfte, erscheint es eher ausgeschlossen, dass er einer Überstellung und der damit verbundenen Inhaftierung in Deutschland zustimmen wird.

Bluttat in Berlin: Wer leitet Ermittlungen?

Da der Verdächtige spätestens bei der Verhängung der U-Haft eines Rechtsbeistands bedarf – die Haftfrage soll dem Vernehmen nach noch heute, Montag entschieden werden -, ist denkbar, dass die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Wien oder jene in Berlin die Ermittlungen leiten wird, sich schon beim ersten Termin beim Haftrichter klären lässt.

(apa/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Bluttat in Berlin: Auslieferung von Wiener unwahrscheinlich
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen