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Bluttat in Asylheim: Täter in Anstalt eingewiesen

Heute wurde das Urteil getroffen.
Heute wurde das Urteil getroffen. ©pixabay.com (Sujet)
Bei den Verhandlungen um eine Bluttat in einer Asylunterkunft kam es heute zu einem Urteil. Der 25-jährige Täter wird in eine Anstalt eingewiesen.

In der Verhandlung um eine Bluttat in einer Asylunterkunft in Maria Enzersdorf (Bezirk Mödling) hat das Gericht am Montag dem Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft Folge gegeben. Der 25-Jährige wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die acht Geschworenen in Wiener Neustadt beantworteten alle Fragen einstimmig mit “Ja”. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Geschworenen hatten u.a. zu beantworten, ob der 25-Jährige im Mai einen Bewohner eines Asylquartiers getötet habe und ob er in der Justizanstalt Wiener Neustadt einen Mithäftling schwer verletzt habe bzw. ob er dabei nicht zurechnungsfähig war. Der Mann habe die Anlasstaten laut Wahrspruch begangen, er sei dem Gutachten zufolge nicht zurechnungsfähig und es sei die Gefährlichkeitsprognose gegeben, sagte die vorsitzende Richterin Birgit Borns zur ausgesprochenen Einweisung.

Nach Bluttat in Asylheim: Einweisung

Nach einer Bluttat in einem Asylquartier im Bezirk Mödling ist ein 25-Jähriger am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der psychisch kranke Nigerianer hatte laut Wahrspruch der Geschworenen im Mai einen Mann aus Bangladesch getötet und u.a. einen Mithäftling schwer verletzt.

Der 25-Jährige leidet laut Gutachten an paranoider Schizophrenie und ist nicht zurechnungsfähig. In dem zweitägigen Prozess wurde über einen Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft verhandelt. Wäre der Asylwerber zurechnungsfähig und damit schuldfähig gewesen, wären ihm die Anlasstaten als Verbrechen des Mordes sowie die Delikte der teils versuchten schweren Körperverletzung, der absichtlich schweren Körperverletzung sowie des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt vorgeworfen worden. Die acht Geschworenen beantworteten alle an sie gerichteten Fragen einstimmig mit “Ja”.

Asylheim: Tat ereignete sich am 3. Mai

Die Polizei hatte den Nigerianer Anfang Mai aus dem Quartier St. Gabriel im Bezirk Mödling weggewiesen, nachdem er außerhalb des Gebäudes einen Jugendlichen geschlagen hatte. In der Nacht auf den 3. Mai soll der Asylwerber einen Bewohner in der Flüchtlingsunterkunft angegriffen, zu Sturz gebracht und ihm kräftige, teils stampfende Fußtritte gegen Kopf, Hals und oberen Brustbereich versetzt haben. Für den 26-Jährigen kam jede Hilfe zu spät.

Am Nachmittag des 3. Mai hatte der 25-Jährige laut Zeugenaussagen auf einem Spielplatz einen Meißel in die Richtung von Kindern geworfen. Beim Eintreffen der verständigten Polizei war der Mann auf einer Parkbank gesessen, in der Nähe ein Meißel. Gegen eine Durchsuchung bzw. Festnahme hatte sich der Nigerianer mit Kopfstößen, Schlägen, Tritten und Spucken gewehrt. Ein Beamter erlitt eine Kratzwunde, ein weiterer konnte einem Faustschlag gegen den Kopf gerade noch ausweichen. Kurz nach Einlieferung in die Justizanstalt Wiener Neustadt hatte der Mann einem Mithäftling u.a. einen Fernseher und eine Kaffeetasse entgegengeschleudert und ihn schwer verletzt. Die Zelle war danach “verwüstet”, berichteten die Justizwachebeamten.

Der Nigerianer befand sich vor dem Prozess in einer Klinik in vorläufiger Anhaltung. Der Betroffene konnte sich an die Geschehnisse nicht erinnern, wie er am ersten Verhandlungstag im November sagte. Blutspuren, die nach der Festnahme auf dem rechten Schuh des 25-Jährigen sichergestellt wurden, stammen laut DNA-Test vom Opfer aus Bangladesch.

Gutachter gehen von hohem Grad an Gefährlichkeit aus

“Es besteht ein hoher Grad an Gefährlichkeit”, sagte der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl am Montag. Der Gutachter empfahl eine Unterbringung des 25-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Es sei davon auszugehen, dass der Mann mit großer Wahrscheinlichkeit weitere strafbare Handlungen mit schweren Folgen – bis hin zum Mord – begehen werde.

Gutachter Wolfgang Denk sprach von einer “massiven stumpfen Gewalteinwirkung” und einem massiven Angriff gegen den Hals des Mannes aus Bangladesch. Das Opfer sei nach einer “Vielzahl von Fußtritten” erstickt.

Der Nigerianer hatte sich bis zur Wegweisung – so wie das Opfer – in St. Gabriel in Sonderbetreuung befunden. Der 25-Jährige habe verwirrt gewirkt, sich an vieles nicht erinnern können und Termine vergessen, berichtete eine damals in der Unterkunft tätige Betreuerin. Bewohner hatten laut ihrer Aussage u.a. gemeldet, dass der Mann ein Mädchen geohrfeigt und “komisch geschaut” habe.

Weil der Asylwerber nach der Wegweisung ohne Betreuung war, sprachen sowohl der Gutachter Walzl als auch Verteidiger Wolfgang Blaschitz am Montag von einem Fehler im System. Das Geschehene hätte verhindert werden können, meinte der Rechtsanwalt.

Die Bluttat hatte heftige politische Diskussionen zur Folge. Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) veranlasste, Flüchtlinge aus dem Haus St. Gabriel in andere Unterkünfte zu verlegen. Die ersten Bewohner mussten im Juni umziehen. Inzwischen sind Jugendliche aus dem umstrittenen und inzwischen stillgelegten Asylquartier Drasenhofen nach St. Gabriel verlegt worden.

(APA/Red)

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