Mit einem Amoklauf im Polizeigefangenenhaus Hernals müssen sich am Dienstag Geschworene im Straflandesgericht auseinander setzen - Ein Toter, zwei Schwerverletzte - Täter soll nicht
zurechnungsfähig sein.
Ein 34 Jahre alter Schwarzafrikaner hatte am 13. August 2005 mit einem Besteckmesser in einer Schubhaftzelle ein Blutbad angerichtet. Der Nigerianer war in der mit acht Männern belegten Zelle auf einige Mithäftlinge losgegangen, die Karten spielten.
Ein 32-jähriger Pole verblutete, ein weiterer Pole und ein Moldawier wurden schwer verletzt, ehe die herbei gerufene Wega den Amokläufer stoppen konnte. Dieser soll laut Gutachten auf Grund einer psychischen Erkrankung nicht zurechnungsfähig sein, so dass ihm die Anklagebehörde nicht das Verbrechen des Mordes zur Last legt, sondern seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen wird.