AA

Bludenzer Stadtamtsdirektor teilschuldig

Bludenzer Stadtamtsdirektor Erwin Kositz teilschuldig gesprochen - Urteil nicht rechtskräftig.
Bludenzer Stadtamtsdirektor Erwin Kositz teilschuldig gesprochen - Urteil nicht rechtskräftig. ©Dietmar Stiplovsek
Feldkirch - Am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstag der 54-jährige Bludenzer Stadtamtsdirektor Erwin Kositz wegen falscher Beweisaussage zu 6.000 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt worden.
Bilder aus dem Gerichtssaal

Weiters wurden 6000 Euro auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Vom Vorwurf des versuchten Betruges sowie der Begünstigung wurde der Mann allerdings frei gesprochen. Ebenso frei gesprochen wurde der mitangeklagte 21-jährige Verwandte des Mannes. Ihm war ebenfalls falsche Beweisaussage angelastet worden.

Hintergrund

Im Juni waren zwei Freunde des 21-Jährigen in einen harmlosen Verkehrsunfall verwickelt. Der Wagen des Stadtamtsdirektors, zu welchem sich die Burschen den Schlüssel während einer Feier besorgt hatten, war gegen eine Leitschiene geprallt. Schaden: 7000 Euro, aber ohne jeden Personenschaden.

„Ich glaube Ihnen, dass sie nichts Böses wollten”, wertete Richter Richard Gschwenter das Verhalten des Stadtamtsdirektors. Allerdings hätte der hochrangige Beamte im Gerichtsverfahren gegen die jungen Burschen nicht verschweigen dürfen, dass er über ein schriftliches Schuldeingeständnis verfügt. Dort stand nämlich geschrieben, dass man sich die Schlüssel klammheimlich besorgt hatte.

Der offensichtliche Freundschaftsdienst hat der Familie Kositz beträchtlichen Ärger eingebracht. Doch wenigstens gab es puncto Versicherungsbetrug und Begünstigung für den bislang unbescholtenen 54-Jährigen einen Freispruch.

  • VIENNA.AT
  • Bludenzer Stadtamtsdirektor teilschuldig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen