Die Weihnachtsdekoration kann nämlich theoretisch Strafen von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen, wenn sie blendet oder die Sicht des Lenkers stark beeinträchtigt. Außerdem lenken Mini-Christbäume mit bunten Blinklichtern oder singende Plastiktannen auf dem Armaturenbrett vom eigentlichen Fahrgeschehen ab und haben daher im Auto nichts verloren, so die Juristin.
Man sollte jedenfalls unbedingt einige Sicherheitstipps beachten: Der Fahrzeuglenker muss laut Kraftfahrgesetz für ausreichende Sicht nach vorne, hinten und zu beiden Seiten sorgen. Ist die Sicht durch die Heckscheibe verdeckt, reicht von Gesetzes wegen die Sicht durch die beiden Seitenspiegel aus, sofern das Verkehrsgeschehen hinter dem Fahrzeug trotzdem gut überblickt werden kann.