Zudem muss er eine Strafe von 500 Euro zahlen.
Dieselbe Strafe erhielt ein befreundeter Fotograf, der dem Blinden nach einem feuchtfröhlichen Abend das Steuer seines Autos überlassen hatte. Das Duo war Gendarmen Ende Juli aufgefallen, weil es in den frühen Morgenstunden im Zickzackkurs über eine Landstraße fuhr.
Sein blinder Freund sei glücklich gewesen, als er gefahren sei, sagte der Autobesitzer und Ko-Pilot vor Gericht. Und er habe für Notfälle immer eine Hand am Steuer und an der Handbremse gehabt. Der Vorsitzende Richter ließ sich dadurch nicht beeindrucken. Schließlich habe auch der sehende Beifahrer das doppelte des erlaubten Alkoholgehaltes im Blut gehabt, sagte er. “Das macht sie nicht gerade verlässlich als Fahrlehrer.” Dem Fotografen entzog das Gericht zur Strafe auch noch den Führerschein für fünf Monate.