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Bleiberecht nach fünf Jahren?

Die Wiener Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger (S) spricht sich für ein Bleiberecht für integrierte Asylwerber aus - und zwar nach einem Aufenthalt von fünf Jahren.

Im Interview mit der APA forderte sie zudem, dass Asylwerber einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Kriterien für ein Bleiberecht sollten von einer Zuwanderungskommission erarbeitet werden, betonte Frauenberger. Sie hält laut eigenen Angaben nichts von einer Überantwortung der Entscheidungskompetenz an die Länder.

„Ich bin fürs Bleiberecht, ich sehe es aber als eine Geschichte in der zweiten Dimension. In der ersten Dimension geht es auf jeden Fall darum, dass wir eine Beschleunigung in den Verfahren zusammenbringen“, sagte die Wiener Integrationsstadträtin. Dieses Ziel sei auch bereits in einer entsprechenden Resolution des Wiener Landtages festgehalten worden.

Sie sei beim Bleiberecht für eine Fünfjahresregelung, wobei Frauenberger an das geplante Wiener Ausländerwahlrecht (das vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde, Anm.) erinnerte: „Wir haben uns damals beraten und uns für die fünf Jahre entschieden.“ Dies wäre jene Aufenthaltsdauer gewesen, nach der Ausländer auf Bezirksebene hätten wählen dürfen.

„Fünf Jahre sind absolut genug. Und wenn sie eigenständig hier leben können, dann haben sie eine Perspektive“, erklärte Frauenberger: „Wir haben einerseits ein Saisonniermodell, auf der anderen Seite können Asylwerber in dieser Stadt nur dann eine Arbeit verrichten, wenn sie unter der Geringfügigkeitsgrenze ist oder in irgendeiner Form eine soziale Arbeit ist. Und das ist ganz, ganz schwierig für diese Menschen.“

Frauenberger sprach sich für einen sofortigen Arbeitsmarktzugang aus: „Wenn jemand hierherkommt und für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen kann, warum nicht.“ Damit seien diese Personen auch nicht auf die öffentliche Hand angewiesen.

In Sachen Vollzug ist Frauenberger gegen „willkürliche“ Einzelfallprüfungen. Im Regierungsprogramm sei die Schaffung einer Integrationsplattform vorgesehen. Diese soll laut Frauenberger zum einen für die – möglichst rasche – Evaluierung des Fremdenrechtes sowie für die Einrichtung einer Zuwanderungskommission sorgen. Letztere solle Zuwanderung „klar und transparent“ regeln und auch gleich die Asylfrage mitbehandeln.

Das Bleiberecht könne durchaus an Integrationsmaßnahmen gekoppelt sein. Jedenfalls müssten die Voraussetzungen, wann jemand bleiben könne, nachvollziehbar werden: „Jetzt sind wir in weiten Teilen von jemandem abhängig, der sagt, das ist humanitär oder nicht.“

Falls es eine solche Zuwanderungskommission gebe, dann wäre es laut Frauenberger auch nicht sinnvoll, die Entscheidungskompetenz den Ländern zu überlassen: „Das ist nicht meine optimale Lösung, sondern es wäre auch wieder eine Abschiebung von Verantwortung.“ Innenminister Günther Platter (V) wehre sich gegen eine Evaluierung des Fremdenrechts vor 2009 und gegen eine Transparentmachung der Zuwanderungspolitik: „Aber was an ihm hängen bleibt, ist die Entscheidung über den humanitären Aufenthalt. Sie ist eine willkürliche, aber sie ist jetzt bei ihm. Wenn man das auch noch dezentralisiert, hat er ja überhaupt keine Verantwortung mehr.“

Kritik am Innenminister hat Frauenberger zuletzt wiederholt geübt. Sie kündigte an, dass sie auch in Zukunft weiter dafür kämpfen wolle, dass das Fremdenrecht sobald wie möglich evaluiert werde – und nicht erst wie von Platter angekündigt im Jahr 2009.

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