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Bleiberecht: Im ersten Jahr 1.800 Bewilligungen erteilt

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Das erste Jahr der Neuregelung des "humanitären Aufenthalts" hat 1.805 Niederlassungsbewilligungen gebracht.

Zwei Drittel davon waren unbeschränkte Bewilligungen, teilte das Innenministerium am Donnerstag per Aussendung mit. Die Neuregelung war per 1. April 2009 in Kraft getreten.

1.197 Personen erhielten eine unbeschränkte Niederlassungsbewilligung, die Betroffenen bekommen damit freien Zugang zum Arbeitsmarkt. In weiteren 554 Fällen wurde eine beschränkte Niederlassungsbewilligung erteilt, für den Arbeitsmarkt benötigen die Antragsteller eine arbeitsmarktrechtliche Bewilligung. 36 Niederlassungsbewilligungen wurden aufgrund eines besonderen Schutzbedarfs vergeben, weitere 18 Fälle wurden aufgrund des sogenannten “Beiratsverfahrens” positiv entschieden.

Mit der Neuregelung wurde im Vorjahr das vom Verfassungsgerichtshof geforderte Antragsrecht für Betroffene geschaffen. Davor konnte das Bleiberecht nur von Amts wegen vergeben werden. Das Antragsrecht gilt allerdings nur für Zuwanderer, die erst nach dem 1. Mai 2004 ins Land gekommen sind. Bei den übrigen wird der humanitäre Aspekt gleich im regulären Verfahren mitgeprüft. Voraussetzung dafür, das Bleiberecht zu erhalten, ist die Erfüllung bestimmter Kriterien wie Integration, Ausbildung, Beschäftigung, Deutschkenntnisse und Familienanbindung. Wird das humanitäre Bleiberecht vom Innenministerium verwehrt, kann der Betroffene am Verwaltungsgerichtshof berufen.

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