AA

Blei im Trinkwasser: Wiener Grüne bieten Test an

Bleifrei Trinken in Wien?
Bleifrei Trinken in Wien? ©Bilderbox
Zum zweiten Mal nach 2005 können Mieter, die überprüfen möchten, ob ihr Trinkwasser bleibelastet ist, ein Messröhrchen bei der Oppositionspartei beziehen. Das exzellente Hochquellwasser würde nämlich mitunter durch alte Bleirohre verunreinigt.

Die Wiener Grünen legen nach fünf Jahren ihre Aktion “Trinken Sie bleifrei?” neu auf: Für 8 Euro können besorgte Mieter, die überprüfen möchten, ob ihr Trinkwasser bleibelastet ist, ein Messröhrchen bei der Oppositionspartei beziehen. Dieses wird dann gefüllt in ein Labor gesandt, das den Bleigehalt im Leitungswasser überprüft.

Schließlich würde in Wien bisweilen das exzellente Hochquellwasser auf den letzten Metern im Haus durch alte Bleirohre verunreinigt, bedauerte Grün-Mandatar Rüdiger Maresch am Montag in einer Pressekonferenz. Schließlich lagere sich dieses Schwermetall im Körper ab.

Massive Belastungen

Bei den vergangenen Testaktionen der Partei hätten sich massive Belastungen ergeben, hieß es am Montag. In 62,3 Prozent der damaligen Proben wurde Blei nachgewiesen, wobei 25,4 Prozent den geltenden Grenzwert von 25 Mikrogramm Blei pro Liter Wasser überschritten. Den strengeren WHO-Wert von 10 Mikrogramm überstiegen sogar 47,6 Prozent.

Die Stadt solle deshalb kostenlose oder zumindest kostengünstige Untersuchungen anbieten, forderte Maresch. Schließlich würden derzeit in den Labors für Umweltmedizin 28,80 Euro fällig. Auch sollte eine flächendeckende Bestandsaufnahme der betroffenen Haushalte erfolgen und mit einer Sanierungsoffensive der Tausch der alten Bleileitungen gefördert werden. Überfällig sei nach wie vor eine Informationskampagne für Risikogruppen wie Schwangere, und auf Bundesebene müsse das Mietrechtsgesetz novelliert werden, um ein Recht auf die Sanierung bleihältiger Leitungen zu implementieren.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Blei im Trinkwasser: Wiener Grüne bieten Test an
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen