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Üble Nachrede: Kampusch-Mutter klagt Adamovich

Sirny hat Klage wegen übler Nachrede eingebracht
Sirny hat Klage wegen übler Nachrede eingebracht ©APA (Archiv/Leodolter)
Neue Aufregung im Kriminalfall Kampusch: Brigitta Sirny, die Mutter des Entführungsopfers, hat heute, Donnerstag, gegen Ludwig Adamovich, den Leiter der Evaluierungskommission in der Causa und ehemaligen Verfassungsgerichtshof-Präsidenten, Privatklage wegen übler Nachrede eingebracht.

“Ausschlaggebend für diesen Schritt war, dass Dr. Adamovich wiederholt und äußerst massiv meine Mandantin als Mutter angegriffen (…). Dr. Adamovich hat einen für mich unfassbaren Tabubruch begangen”, so Sirnys Rechtsanwalt Wolfgang Miller.

Anfang August hatte Adamovich als Leiter der vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission in Sachen Natascha Kampusch in einem Interview mit der “Kronen Zeitung” erklärt, die Zeit ihrer Gefangenschaft wäre für Kampusch womöglich “allemal besser” gewesen “als das, was sie davor erlebt hat”. Für diese Aussage wurde Adamovich von verschiedenen Seiten scharf kritisiert. Kampuschs Anwalt Georg Ganzger stellte aber relativ rasch klar, dass Klagen “das Problem nicht lösen”.

Ganzger sprach von “entbehrlichen Spekulationen” Adamovichs: “Wogegen wir uns wehren, sind einerseits die öffentliche Abhandlung des Konflikts zwischen den Behörden und vor allem auch die Spekulationen des Vorsitzenden über Sachen, die mit den Ermittlungen überhaupt nichts mehr zu tun haben”, kritisierte der Anwalt. “Spekulationen, ‘wie arg es war’, sind entbehrlich.” Das gelte auch für Mutmaßungen über einen Einzug in das Haus ihres Entführer Wolfgang Priklopil: “Ob sie jetzt dort wohnen will oder nicht, ist für die Erhebungen irrelevant, natürlich will sie nicht dort wohnen”, betonte Ganzger.

Anders reagierte schon damals Wolfgang Miller, der Rechtsanwalt von Kampuschs Mutter Brigitta Sirny: “Ich bin entsetzt über die geschmacklosen Äußerungen von Dr. Adamovich. Es steht ihm nicht zu, Frau Sirny als Mutter anzugreifen. Wir wollen kein Öl ins Feuer gießen, überlegen aber eine Klage wegen übler Nachrede und Verletzung des höchstpersönlichen Schutzbereiches der Familie (…). Ich sehe, dass das ein eindeutig klagbarer Tatbestand ist.”

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