Blauzungenkrankheit in Deutschland weiter auf dem Vormarsch
Innerhalb des Restriktionsgebietes unterliegt der Viehverkehr keinen besonderen Auflagen. Aus der Zone heraus dürfen empfängliche Tiere in Österreich nur dann in freie Gebiete verbracht werden, wenn sie 14 Tage lang aufgestallt und mit negativem Ergebnis auf das BT-Virus untersucht worden sind.
Für den Viehexport in andere Mitgliedsstaaten gibt es erst ab 15. November die Möglichkeit der Verbringung unter denselben Bestimmungen, wie derzeit innerhalb Österreichs. Derzeit nimmt Italien keine Tiere aus Überwachungsgebieten, lautete die Mitteilung aus dem Ministerium. Deshalb ist die für den 22. Oktober geplante Viehversteigerung abgesagt worden, stellt Landesrat Schwärzler als abschließendes Ergebnis der Beratungen fest.
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OTS0258 2007-10-12/14:45