BL-Senat lehnt Wiederholung ab
Hubert Nagel hatte die Rechtsanwaltskanzlei Olivia Lerch mit der Antragstellung beauftragt, doch der Strafsenat unter dem Vorsitzen von Dr. Manfred Luczensky (Schiedsrichter Stefan Meßner hat in seiner Stellungnahme geschrieben, dass er auf Grund einer Rudelbildung in der Hektik dem falschen Spieler Gelb gezeigt hat. Allerdings, und das hat er ebenfalls aufgeführt, habe er laut und deutlich auf dem Spielfeld den Namen Gsellmann als Sündenbock genannt) und den weiteren Mitgliedern Dr. Norbert Wess, Herbert Gneist und Heinz Molzer hat den Antrag nach eineinhalbstündiger Beratung abgewiesen.
Kampf um das Recht
Für Nagel ist insbesondere die Begründung ein Wahnsinn. Vielleicht kommt es noch so weit, dass demnächst ein Elfmeter zurückgenommen wird, nur weil es ein Fehler war. Der Senat I hatte in seiner Argumentation darauf verwiesen, dass die FIFA in ihren Bestimmungen die Revidierung eines Schiedsrichter-Irrtums noch während des Spiels als Tatsachenentscheidung zulässt. Für die Tiroler eine durchaus nachvollziehbare Sichtweise. Wir haben mit nichts anderem gerechnet, erklärte Wacker-Geschäftsführer Georg Willeit auf VN-Nachfrage. Es macht wohl auch keinen Sinn, wenn Herr Nagel jetzt vor das Protestkomitee geht. Das ist jedoch sicher, wie Nagel gegenüber den VN erklärte. Wir gehen in Berufung und werden die Sache bis zur letzten Instanz ausfechten. Selbst den Gang vor ein Zivilgericht wollte der Austria-Präsident in seinem Ärger über die Entscheidung nicht mehr ausschließen. Ich habe noch nie gehört, dass man eine Entscheidung nach zehn Minuten zurücknehmen kann. Unmittelbar danach schon, aber nicht zehn Minuten später, so Nagel. Noch keine Entscheidung ist hinsichtlich der randalierenden Innsbrucker Fans gefallen. Der Sicherheitsbericht von Beobachter Gerd Grabher war gestern noch nicht in Wien, sodass der Senat III unter dem Vorsitz von Heinz Fahnler noch nicht tagen konnte.