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BKA will längere Speicherzeiten für Daten

„Die Provider müssten verpflichtet werden, die Daten länger als für ihre eigene Abrechnung nötig zu speichern”, forderte BKA-Präsident Ulrich Kersten zum Abschluss der Jahrestagung des Amtes am Donnerstag in Wiesbaden. Bisher würden die meisten Daten lediglich ein bis zwei Monate aufgehoben.

Außerdem sprach sich Kersten für die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität aus. Die Kronzeugenregelung, durch die wichtige Zeugen über Zugeständnisse etwa beim Strafmaß für eine Aussage gewonnen werden konnten, war im Kampf gegen die Untergrundorganisation Rote Armee Fraktion (RAF) geschaffen worden. Vor einiger Zeit war die Regelung ausgelaufen und aus dem Gesetz gestrichen worden.

APA/Reuters) – Die Speicherzeiten für Verbindungsdaten im Internet und bei Mobilfunk-Telefonaten sollen nach einer Forderung des deutschen Bundeskriminalamtes (BKA) auf sechs bis zwölf Monate erhöht werden, um Verbrechen besser verfolgen zu können. „Die Provider müssten verpflichtet werden, die Daten länger als für ihre eigene Abrechnung nötig zu speichern”, forderte BKA-Präsident Ulrich Kersten zum Abschluss der Jahrestagung des Amtes am Donnerstag in Wiesbaden. Bisher würden die meisten Daten lediglich ein bis zwei Monate aufgehoben.

Außerdem sprach sich Kersten für die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität aus. Die Kronzeugenregelung, durch die wichtige Zeugen über Zugeständnisse etwa beim Strafmaß für eine Aussage gewonnen werden konnten, war im Kampf gegen die Untergrundorganisation Rote Armee Fraktion (RAF) geschaffen worden. Vor einiger Zeit war die Regelung ausgelaufen und aus dem Gesetz gestrichen worden.

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