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"Bissl deppert?": Wiener Polizist ignorierte Notruf, Frau in Lebensgefahr

Ein Wiener Polizist, der einen Notruf ignorierte, wurde zu einer Goldstrafe von 8.000 Euro verurteilt.
Ein Wiener Polizist, der einen Notruf ignorierte, wurde zu einer Goldstrafe von 8.000 Euro verurteilt. ©APA/BARBARA GINDL (Symbolbild)
Jener Wiener Polizist, der den Notruf einer Frau ingnoriert haben soll, welche dann von ihrem Ex mit dem Messer niedergestochen wurde, wurde von der Disziplinarbehörde zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro verurteilt.
Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen

Der Wiener Polizist seilediglich aufgrund seiner Wortwahl zu einer Geldstrafe verurteilt: "Kann es sein, dass ihr zwei ein bissl deppert seids?", wegen "Unhöflichkeit" und weil er sich "absolut unprofessionell verhalten" habe.

Notruf ignoriert: 8.000 Euro Strafe für Wiener Polizist

Der Beamte hatte laut Urteil im Jänner des Vorjahres den Notruf entgegen genommen. Die Anruferin wurde offenbar bedroht und benötigte dringend Hilfe, da sie angab, dass "er" ein Messer hat. Während der Beamte versuchte, die korrekte Adresse nachzufragen bzw. zu erheben, war nur noch lautstarkes Schreien sowie teilweise Geräusche wie ein Lachen zu hören. Daraufhin fragte der Beamte: "Kann es sein, dass ihr zwei ein bissl deppert seids?" Danach sei das Gespräch abgebrochen.

Frau von ihrem Ex-Lebensgefährten abgepasst und bedroht

Die Frau war von ihrem Ex-Lebensgefährten, gegen den Stunden zuvor ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen worden war, bei ihrer Wohnadresse "abgepasst" worden. Ihr gelang es noch den Notruf zu verständigen. Währenddessen stach der Lebensgefährte mehrmals auf die Frau ein und verletzte diese lebensgefährlich. Sie überlebte nur knapp.

Wiener Polizist rief die Rettung nach seiner Fehlleistung

Kurz darauf meldete ein Zeuge per Notruf einem anderen Beamten per Notruf das Geschehen, was der bis dato untätige Polizist mitbekam. Als ihm offensichtlich bewusst wurde, dass er den ersten Anruf völlig falsch eingeschätzt hatte, versuchte er seine Fehlleistung zu korrigieren, indem er nun aus eigenem die Rettung verständigte. Von ihm wurde mit Verspätung zwar der ursprüngliche Anruf, jedoch die falsche Telefonnummer, nämlich jene des Zeugen, protokolliert, so die Disziplinarkommission.

Polizist meinte, ihm sei am Ende des Telefongesprächs ein Ausrutscher passiert

Der Beamte verantwortete sich damit, dass ihm am Ende des Telefongespräches ein emotionaler Ausrutscher passiert sei, da für ihn eine lächelnde Stimme zu hören war. Weiters gab er an, dass er einen Einsatzblock angelegt hatte, dieser jedoch in der Ortsüberprüfung hängen geblieben sei. Nachdem er die Rettung verständigt hatte, habe er einen neuen Einsatzblock angelegt, welcher ebenfalls in der Ortsüberprüfung hängen blieb. Da seine Kollegin ebenfalls einen Anrufer zur selben Amtshandlung hatte, habe er seine Angaben in ihren Block geschrieben. Bei der Telefonnummer habe es sich um einen Irrtum seinerseits gehandelt.

Polizist erkannte Ernst der Lage nach weiterem Notruf

Vom Vorwurf, er habe, nachdem der weitere Notruf eingegangen war, den Ernst der Lage erkannt, jedoch offenbar ohne gebotene, jedoch zumutbare Sorgfalt die falsche Telefonnummer im ELKOS Einsatzblock eingegeben, und dadurch eine Dienstpflichtverletzung begangen, wurde der Mann im Zweifel freigesprochen.

Vorfall habe keien strafrechtlichen Konsequenzen

Laut "Kurier" habe so ein Vorfall keine strafrechtlichen Konsequenzen, das wurde bereits vor zehn Jahren ausjudiziert. Zudem dürfe der Betroffene nach einem Disziplinarurteil nicht doppelt bestraft werden. Der Beamte könne vom Notruf nach einer Geldstrafe nicht versetzt werden, wenn er nicht freiwillig zustimmt. In diesem Falle dürfte das der Fall gewesen sein, er ist nicht mehr in der Landesleitzentrale tätig.

47-Jähriger, der seine Ex-Frau attackierte, zu Haft verurteilt

Der 47-jährige Angreifer, der seine Ex-Frau nach einer Anzeige attackiert hatte, wurde im November 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Kurz nach der arrangierten Hochzeit habe der Türke "gezeigt, wo es lang geht". 2012 kam es zum ersten tätlichen Angriff weil seine Frau von Scheidung sprach. Immer wieder kam es zu Schlägen und Würgeattacken, dabei wurde der Mann auch den Kindern gegenüber handgreiflich.

2019 reichte die Frau die Scheidung ein

2019 reichte die Frau schlussendlich die Scheidung ein, was der Mann aber nicht akzeptierte. Immer wieder lauerte er der Familie auf, beobachtete sie, wenn sie das Haus verließ. Zwei Mal wurde der Mann weggewiesen. Am 6. Jänner 2022 - die Frau hatte drei Jahre nach der Scheidung einen neuen Mann an ihrer Seite - verließen die 42-Jährige und ihr neuer Lebensgefährte die Wohnung, um spazieren zu gehen, als sie von dem 47-Jährigen abgepasst wurden. Nach wüsten Drohungen alarmierte das Paar die Polizei, der Ex-Mann war für die Beamten nicht mehr greifbar. Telefonisch erreichten sie den 47-Jährigen und sprachen ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot aus.

Türke lauerte Ex-Frau mit dem Messer auf

Daraufhin holte der Türke ein Messer mit einer elf Zentimeter langen Klinge und lauerte der Frau auf. Ihr Notruf wurde nicht Ernst genommen und es wurde aufgelegt. Elf Mal stach der Mann auf die 42-Jährige ein, allein fünf Mal in den Bauch. Schockierte Augenzeugen hielten den Mann von weiteren Stichen ab, alarmierten Rettung und Polizei. Ein zufällig anwesender Arzt übernahm die Erste Hilfe. Die Frau verlor mehr als eineinhalb Liter Blut und wäre ohne rasche Hilfe verblutet. Der Grund für die Attacke: "Ich wollte sie damit erziehen", meinte der Angreifer vor Gericht.

(APA/Red)

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