Rund 15 Anträge gab es bisher, sagte Präsident des Wiener Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, am Mittwoch. Etwa zehn wurden bereits positiv erledigt. Zuständig ist für Fälle aus ganz Österreich das Wiener Straflandesgericht, auch an die Staatsanwaltschaft Wien kann man sich wenden. Rückwirkend für aufgehoben bzw. nicht gefasst erklärt werden gerichtliche Verurteilungen bzw. Anhaltungsbescheide von Personen, die sich zwischen 6. März 1933 und 12. März 1938 (“Anschluss” an Deutschland) für ein unabhängiges und demokratisches Österreich eingesetzt hatten.
Bisher zehn Austrofaschismus-Opfer gerichtlich rehabilitiert
Den Antrag auf Grundlage des “Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetzes” können nicht nur die betroffenen Personen selbst stellen, sondern auch deren Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister. Er sei sich sicher, dass es noch weitere Anträge geben werde, sagte Forsthuber. Ein zeitliches Limit dafür gibt es nicht.
Forsthuber bestätigte auch einen Blog-Eintrag des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser, wonach zwei Anträge formal nicht erledigt werden konnten. Die beiden Personen waren in U-Haft genommen, die Verfahren dann aber eingestellt worden. Es können aber nur gerichtliche Verurteilungen bzw. Anhaltebescheide für das Lager in Wöllersdorf aufgehoben werden, so Forsthuber.
(APA)