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Bis zu 1.200 Euro aufs Konto – so viel zahlen die Bundesländer noch dieses Jahr

Autofahrer profitieren - Zuschüsse für Pendler 2025
Autofahrer profitieren - Zuschüsse für Pendler 2025 ©CANVA
Zahlreiche Bundesländer unterstützen auch 2025 Arbeitnehmer mit Pendlerhilfen. Wer Anspruch hat, kann mehrere hundert Euro erhalten – abhängig von Strecke und Einkommen.

Auch 2025 werden in mehreren Bundesländern finanzielle Unterstützungen für Berufspendler ausbezahlt. Je nach Region, Arbeitsweg und Einkommenssituation sind Zuschüsse zwischen 389 und 1.200 Euro möglich. Ziel ist eine Entlastung von Personen mit hohem Mobilitätsbedarf.

Unterstützung je nach Bundesland unterschiedlich

In Niederösterreich ist die sogenannte "NÖ Pendlerhilfe" auch heuer wieder verfügbar. Der Zuschuss beträgt bis zu 1.000 Euro, mit einem Öko-Bonus sind maximal 1.200 Euro pro Jahr möglich. Anspruchsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz im Bundesland und einer einfachen Wegstrecke von mindestens 25 Kilometern. Die Höhe des Einkommens entscheidet ebenfalls über die Förderfähigkeit.

In Kärnten liegt der maximale Fahrtkostenzuschuss bei 825 Euro. Voraussetzung sind unter anderem fünf Kilometer einfacher Arbeitsweg und ein Hauptwohnsitz in Kärnten. Die Anträge können über die Arbeiterkammer Kärnten gestellt werden.

Oberösterreich gewährt einen gestaffelten Zuschuss in Höhe von bis zu 421 Euro. Abhängig ist dieser von der Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Die Unterstützung beginnt bei 218 Euro für 25 Kilometer Wegstrecke und steigt bei längeren Distanzen.

Auch in der Steiermark gibt es Geld zurück

Die Arbeiterkammer Steiermark zahlt rückwirkend für das Kalenderjahr 2024 eine Pendlerbeihilfe von bis zu 389 Euro. Anspruch haben Personen mit mindestens 25 Kilometern einfacher Wegstrecke und einem Jahreseinkommen unter 35.000 Euro. Die Frist für Anträge endet am 31. Dezember 2025.

Vorarlberg: Keine Pendlerbeihilfe

Anders als die anderen sechs Bundesländer gewährt Vorarlberg derzeit keine zusätzliche Landes‑Pendlerhilfe. Pendler hier können lediglich die bundesweit geregelte Pendlerpauschale bzw. den Pendlereuro über Lohnsteuer und Steuererklärung geltend machen.

(VOL.AT)

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