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Biopatente auf Pflanzen und Tiere

Streitpunkt Gene: Über ihre Patentierung wird debattiert
Streitpunkt Gene: Über ihre Patentierung wird debattiert ©EPA
Gene, Proteine oder Mikroorganismen sind grundsätzlich patentierbar. Ein europäisches Patent kann allerdings nicht für Pflanzensorten oder Tierrassen vergeben werden, auch nicht für Züchtungen - doch darüber wird immer wieder gestritten.

Mäuse: Die “Harvard-Krebs-Maus” ist seit 1988 in den USA und seit 1991 vom Europäischen Patentamt geschützt. Die Tiere werden mit Genen manipuliert, bis sie an Krebs erkranken. 2004 bestätigte das Europäische Patentamt (EPA) das Biopatent mit Einschränkungen. Der Schutz in Europa galt nun nur noch für Mäuse mit zusätzlichen Krebsgenen und nicht mehr für andere derart veränderte Nagetiere. Frühere Einsprüche gegen das der US-Universität Harvard erteilte Mauspatent waren bereits 2001 im Wesentlichen zurückgewiesen worden.

Schweine: Ein Verfahren zur Zucht besonders geeigneter Mastschweine für die Fleischproduktion ist seit 2009 in Europa geschützt. Dabei geht es um die Auswahl von Schweinen mit einer bestimmten, natürlich vorkommenden Genvariante – also nicht um die gentechnische Veränderung der Tiere. Schweine, die diese Genvariante besitzen, haben demnach eine bessere Fleischqualität.

Tomaten: Die jetzt zum US-Konzern Monsanto gehörende Firma Calgene ließ sich 1994 vom Europäischen Patentamt den Anti-Matsch-Tomate “Flavr-Savr” schützen. Calgene-Forscher hatten das Gen entdeckt, das den Abbau der Zellwände steuert und damit die Haltbarkeit der Tomate beeinflusst. Das Gen steht im Mittelpunkt des Patents, so dass sich die Schutzansprüche über Paradeiser hinaus auch auf Äpfel, Birnen, Orangen, Grapefruits, Marillen, Avocados, Karotten, Kopfsalat, Erdäpfeln, Sellerie, Spargel, Getreide, Tabakpflanzen, Nüsse, Raps, Sojabohnen, Blumen und Waldbäume beziehen. Einsprüche gegen das Patent wurden 2001 zurückgewiesen.

Hoodia: Die Jäger und Sammler vom Volk der San im südlichen Afrika kauten die kakteenähnliche Pflanze Hoodia bei ihren Zügen durch die Kalahari, um Hunger zu unterdrücken. Das südafrikanische Forschungszentrum CSIR isolierte aus dem Gewächs einen Appetitzügler und ließ ihn als Diätmittel patentieren. Nach vielen Protesten wurde das traditionelle Wissen honoriert und die San erhielten 2003 eine Lizenz-Beteiligung vom CSIR. San-Kommunen können sich bei einem Treuhandfonds um Fördergeld für soziale Projekt bewerben.

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