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Bioethikkommission: Mehrheitsvotum für Stammzellforschung

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17 zu fünf ist eine namentliche Abstimmung über die Zukunft der Forschung an embryonalen Stammzellen in der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt ausgegangen.

In dem zweiteiligen Papier, das am Montag in Wien präsentiert wurde, spricht sich die Mehrheit dafür aus, dass bei der Befruchtung außerhalb des Mutterleibes (IVF) anfallende Embryonen in Zukunft für die Herstellung von embryonalen Stammzellen für die Forschung herangezogen werden dürfen (Position A). Die Minderheit ist der Meinung, dass das “Verbot einer verbrauchenden Embryonenforschung” beizubehalten sei (Position B).

In einem allgemeinen Teil legen die Experten der Kommission aus den verschiedensten wissenschaftlichen Fachrichtungen den Stand der Disziplinen der Stammzell-Forschung, die ethischen Positionen sowie den Stand der rechtlichen Vorgaben in Österreich dar. Diesen Abschnitt des Papiers haben laut Kommissions-Vorsitzender Christiane Druml alle Mitglieder unterschrieben. Für Druml war eine einhellige Meinung der Kommission zum Thema embryonale Stammzellen nicht zu erwarten, daher die Wahl einer zweigeteilten Darstellung. Die Bioethikkommission hat bereits im Jahr 2004 für das Thema Präimplantationsdiagnostik (PID) eine solche Vorgangsweise gewählt.

In Position A bemängeln die 17 unterzeichnenden Wissenschafter die mangelhafte Rechtslage zur Forschung an Stammzellen in Österreich. So ist zwar die Herstellung von embryonalen Stammzellen im Fortpflanzungsmedizingesetz verboten, der Import von embryonalen Stammzelllinien und die Forschung ist dagegen nicht geregelt und somit erlaubt. Generell halten es die Befürworter von Position A für nötig, ein eigenes Gesetzeswerk zu schaffen, etwa ein “Stammzellforschungsgesetz”.

Die Forschung an embryonalen Stammzellen halten die Unterzeichner dieses Papierteils für wissenschaftlich relevant, “moralisch grundsätzlich legitim” und außerdem für förderungswürdig. In neuen gesetzliche Rahmenbedingungen sollte daher die Gewinnung solcher Zellen aus überzähligen, nicht mehr benötigten Embryonen der IVF erlaubt werden. Die Herstellung von Embryonen ausschließlich für die Forschung sollte dagegen verboten bleiben.

In Position A sprechen sich die 17 Experten auch gegen ein Verbot von therapeutischem Klonen oder auch des Einsatzes sogenannter Zybriden aus. Bei letzterer Technik werden Kerne von menschlichen Körperzellen in tierische Eizellen – etwa von Rindern – verpflanzt. “Dabei geht es keinesfalls um die Herstellung irgendwelcher Mischwesen, wie immer wieder behauptet, sondern etwa um die Klärung offener technischer Fragen bei der Stammzellforschung”, sagte Kommissionsmitglied Christine Mannhalter.

Um eine strenge Kontrolle von Forschungen an embryonalen Stammzellen zu gewährleisten, empfehlen die Wissenschafter als Begleitmaßnahme die Schaffung einer eigenen Kommission sowie eines Registers.

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