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Bildungsnovelle: Pädagogen-Quereinstieg neu geregelt

Nationalrat regelte Pädagogen-Quereinstieg neu.
Nationalrat regelte Pädagogen-Quereinstieg neu. ©APA
Am Donnerstag hat der Nationalrat eine bunte Bildungsnovelle abgesegnet.

Unter anderem werden die Zugangsbeschränkungen verlängert, wird der Quereinstieg in den Pädagogen-Beruf vereinfacht und es gibt neue Regelungen für Weiterbildungsstudien. Ghost-Writing von Hochschul-Arbeiten wird verboten. Die Opposition begrüßte zwar Teile des Pakets, lehnte im Gesamten aber ab.

Was die Zugangsbeschränkungen angeht, werden diese in den Massenfächern bis 2027 verlängert, die Zahl der Plätze in der Pharmazie sogar um rund 200 reduziert.

An den Hochschulen werden außerordentliche Bachelor- und Masterstudien zur Weiterbildung eingerichtet und damit die mehr als 60 unterschiedlichen akademischen Grade in diesem Bereich auf neun reduziert. Die neuen Titel sollen den ordentlichen Bachelor- und Masterstudien gleichgestellt und direkt mit den ordentlichen Studien kombinierbar sein.

Das Gesetzespaket sieht auch vor, dass Absolventen facheinschlägiger Studien mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung an den PHs zum Lehrer ausgebildet werden. Die Unis sind nur noch in die Erarbeitung der Studienpläne eingebunden. Absolventen eines einschlägigen Bachelorstudiums mit mindestens 180 ECTS können sich innerhalb eines Jahres zur gruppenführenden Pädagogin bzw. zum gruppenführenden Pädagogen ausbilden lassen.

(APA/Red)

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