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Bildungskarenz durch Weiterbildungsbeihilfe ersetzt

Der Nationalrat stimmte für die Weiterbildungsbeihilfe.
Der Nationalrat stimmte für die Weiterbildungsbeihilfe. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Der Nationalrat hat die Weiterbildungsbeihilfe als Ersatz für die Bildungskarenz beschlossen. Zustimmung kam von ÖVP, SPÖ und NEOS, während FPÖ und Grüne kritisierten, dass die Interessen der Arbeitgeber im Vordergrund stünden. Zudem wurde ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgänger eingeführt, der unter bestimmten Voraussetzungen Arbeiten in Österreich ermöglicht.
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Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz: Was sich ändert

Die Regierungsparteien kritisieren den Missbrauch der Bildungskarenz als Auszeit oder Verlängerung der Elternkarenz. Bettina Zopf (ÖVP) betonte, das sei nicht der Zweck der Bildungskarenz. Johannes Gasser (NEOS) wies auf steigende Kosten hin. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) sieht den Beschluss als wichtigen Schritt, um Menschen mit niedrigen Qualifikationen und Einkommen zu unterstützen. Auch hier müsse eine Einigung mit dem Arbeitgeber erzielt werden.

Weiterbildungsbeihilfe statt Bildungskarenz bringt strengere Vorgaben

Für die Weiterbildungsbeihilfe gibt es mit 40,40 Euro pro Tag einen höheren Mindestsatz als bisher. Bei Beschäftigten, die brutto zumindest die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdienen, wird der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen müssen. Verschärft werden die Zugangsbedingungen. So müssen im Zuge der Vereinbarung der aktuelle Bildungsstand, die Bildungsmaßnahme und das Bildungsziel angegeben werden, auf die Interessen von Arbeitnehmer und Betrieb muss Rücksicht genommen werden. Darüber hinaus müssen die Personen mindestens zwölf (statt sechs) Monate beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Für Saisonbetriebe gibt es weiterhin Ausnahmen. Ein direkter Anschluss der Weiterbildungszeit an eine Elternkarenz ist nicht möglich.

Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Bei Personen mit betreuungspflichtigen Kindern unter sieben Jahren reduziert sich diese Anforderung auf 16 Wochenstunden, wenn keine längeren Betreuungsmöglichkeiten bestehen. Gedeckelt ist die Weiterbildungsbeihilfe gesamt mit 150 Millionen Euro pro Jahr.

Gegen die Neuregelung stemmten sich FPÖ und Grüne. Es handle sich nicht um eine Nachfolgeregelung für die Bildungskarenz, die diesen Namen verdiene, sagte der grüne Abgeordnete Markus Koza. Arbeitnehmerinnen könnten sich nun nicht mehr selbstbestimmt weiterbilden, sondern es stehe im Mittelpunkt, was für den Betrieb gut sei. Aus demselben Grund sah auch Dagmar Belakowitsch (FPÖ) keine Fortführung oder ein Nachfolgemodell, sondern einen "Systemumbruch". Sie meinte außerdem, dass die Regierung mit der Weiterbildungszeit, die sich besonders an geringer Qualifizierte richtet, "Herrschaften aus dem Asylbereich" fördere, was die Regierungsparteien bestritten.

Aufenthaltstitel für Grenzgänger in Nationalrat beschlossen

Nach derselben Debatte beschlossen wurde mit den Stimmen der Koalition und der Grünen ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Nicht-EU-Bürgern mit Wohnsitz und Daueraufenthaltstitel in einem Nachbarland wird damit die Ausübung einer unselbstständigen Erwerbsarbeit in Österreich ermöglicht. Voraussetzung dafür ist, dass die Stelle nicht anders besetzt werden kann. Die Regelung sei ein Beitrag zum Kampf gegen den Fachkräftemangel, sagte Zopf. Sie führte aus, dass man mit diesem Aufenthaltstitel keinen Anspruch auf Sozialleistungen oder Familiennachzug habe und dieser nur für die Dauer der Beschäftigung gelte. Peter Wurm (FPÖ) meinte dennoch, die Regierung mache ein "Türchen" für illegale Zuwanderung auf.

(APA/Red)

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