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Bilanz nach 10 Jahren Fußfessel: Bereits 7.043 Personen entlassen

Monatlich werden durchschnittlich 75 Fußfesseln angelegt.
Monatlich werden durchschnittlich 75 Fußfesseln angelegt. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Seit 2010 gibt es in Österreich die Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrests mittels Fußfessel. Die Bilanz nach zehn Jahren fällt für den Verein Neustart positiv aus.

Im September 2010 ist erstmals einer verurteilten Person in Österreich eine Fußfessel angelegt und damit die Strafhaft im Rahmen des elektronisch überwachten Hausarrests vollzogen worden. Mit Stichtag 1. September 2020 wurden 7.043 Personen aus dem elektronisch überwachten Hausarrest entlassen. Der Verein Neustart zog eine positive Bilanz.

75 Fußfesseln werden in Österreich im Schnitt pro Monat angelegt

"Viele waren damals skeptisch, ob sich diese Vollzugsform bewähren wird - und es war eine wenig bekannte Möglichkeit. Dennoch gelang es, dass sich Ende des Jahres 2010 bereits 75 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest befanden", schrieb Miriam Zillner, Leiterin des Zentralbereichs Sozialarbeit von Neustart, in einem am Mittwoch publizierten Blog.

Zehn Jahre später habe sich die Zahl der Personen im elektronisch überwachten Hausarrest mehr als vervierfacht. Monatlich werden durchschnittlich 75 Fußfesseln angelegt.

Personen in überwachtem Hausarrest werden kaum rückfällig

Laut einer 2018 veröffentlichten Studie, die Fälle aus 2014 untersucht hat, werden nur 1,8 Prozent während des elektronisch überwachten Hausarrests rückfällig, betonte Zillner, die auf die Vorteile der Fußfessel für die Betroffenen verwies: "Zum ersten Mal konnte eine Arbeitsstelle über mehrere Monate behalten werden. Aufgrund des Alkoholverbots und der Kontrolle ist es gelungen, keinen Tropfen Alkohol über die gesamte Zeit im elektronisch überwachten Hausarrest zu trinken. Die Beziehung zu den Kindern hat sich durch das große Ausmaß an Zeit zu Hause verbessert. Konflikte in der Beziehung wurden ausgesprochen, da es nun nicht mehr möglich war, das Haus einfach zu verlassen."

Aber auch u.a. die "niedrigen Abbrüche (zehn Prozent)" und die Kosteneinsparungen für den Staat würden den Erfolg des elektronisch überwachten Hausarrests belegen. Der Verein sprach sich für eine Ausweitung aus.

Neustart wurde 2010 mit der Erhebung und der Betreuung beauftragt. Anträge werden dem Verein zugesendet, dieser berichtet nach einem Erhebungsverfahren, ob sich die Personen für den elektronisch überwachten Hausarrest eignen. In der Betreuung wird u.a. der Alltag mit der Fußfessel besprochen, die Zeiten für Anwesenheit und Abwesenheit festgelegt und das Delikt ausführlich besprochen.

(APA/Red)

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