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Bier-Insiderprozess: Urteil für heute erwartet

Beim heute am Wiener Landesgericht fortgesetzten Prozess gegen ehemalige Vertreter prominenter österreichischer Brauerei-Familien dürfte es auch für die verbliebenen fünf Angeklagten der Familie Kretz zu Freisprüchen kommen.

Ein Urteil dürfte heute, Mittwoch, auf jeden Fall gefällt werden, weder Richter Thomas Kreuter noch die Verteidiger planen weitere Beweisanträge. Für 13 Uhr ist die Einvernahme des fünften und letzten Zeugen geplant.

„Es schaut durchaus danach aus“, sagte Richter Kreuter gegenüber der APA auf die Frage, ob er noch heute ein Urteil verkünden wird. Er wisse aber nicht, ob nicht die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft noch weitere Beweisanträge stellen werden. Von Seiten der Verteidigung dürfte dies nicht der Fall sein, meinte Rechtsanwalt Richard Soyer zur APA. Auch Staatsanwalt Georg Krakow, der die Anklage vertritt, hält einen Urteilsspruch noch heute für möglich. „Es kann aber auch noch vertagt werden“, so Krakow.

Fortgesetzt wird das Verfahren gegen Fritz Kretz, seinen Sohn Nikolaus, dessen Ehefrau Barbara Kretz-Mirtl, deren Mutter Elisabeth Mirtl und Erika Kretz. Sollte es zu Verurteilungen kommen, drohen den Beschuldigten, die bisher alle Vorwürfe zurück gewiesen haben und daher die Unschuldsvermutung für sich in Anspruch nehmen dürfen, bis zu zwei Jahre Haft.

Vier der für heute fünf geladenen Zeugen wurden bereits einvernommen, darunter Carl Kretz, der ältere Bruder des Mitangeklagten Fritz Kretz und Georg Casper, ehemaliges Vorstandsmitglied der BBAG und Brau Union. Er war dort für den Immobilienbereich zuständig. Carl Kretz übte im Brau-Konzern keine Funktion aus, hielt aber syndizierte Aktien.

Carl Kretz, Gatte der Mitangeklagten Erika Kretz, sagte aus, er habe seiner Frau im November 2002 zum Hochzeitstag ein Sparbuch geschenkt, mit dem sie dann Aktien der Brau-Gruppe gekauft habe, die sie schon immer kaufen wollte. Georg Casper betonte in seinen Ausführungen vor Gericht, die BBAG bzw. Brau Union habe sich im Zusammenhang mit den Diskussionen und Entscheidungen über die Vereinfachung der Konzernstruktur, den Gesprächen mit potenziellen Kooperationspartnern, der Einbindung einer internationalen Gruppe mit möglicher Mehrheitsabgabe – die dann schließlich im Verkauf an die Heineken-Gruppe mündete – immer an die Börsengesetze gehalten.

Die beiden als Zeugen geladenen Finanzberater gaben an, für ihre Kaufentscheidungen und Kaufempfehlungen für die BBAG und Brau Union-Aktien habe es über Wochen und Monate eine Fülle von Informationen aus den unterschiedlichsten Quellen gegeben. „Es war klar, 2003 sollte sich was abspielen“, meinte etwa der nunmehr selbstständige Vermögensberater Manfred Pammer.

Den verbliebenen fünf von ursprünglich 16 Angeklagten wird im Zusammenhang mit dem im Jahr 2003 erfolgten Verkauf der Brau Union/Brau Beteiligungs AG (BBAG) an den niederländischen Bier-Konzern Heineken Insiderhandel vorgeworfen. Sie hätten ihren Wissensvorsprung genutzt, um sich unrechtmäßig zu bereichern. Die im Mai 2003 fixierte Totalübernahme der Brau-Gruppe (Marken Zipfer, Gösser, Schwechater, Puntigamer) war einschließlich Streubesitzabfindungen 1,9 Mrd. Euro wert.

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