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Bezahlte Mittagspause gestrichen: Urteil beim Briefzusteller-Streit

Bei dem Streit zwischen der Post und einem Briefzusteller kam es heute zu einem Urteil.
Bei dem Streit zwischen der Post und einem Briefzusteller kam es heute zu einem Urteil. ©APA/Hans Punz
Am Montag kam es zu einem Urteil bei dem Streit zwischen der Post und einem Briefzusteller. Die Post hatte 2012 die bezahlte Mittagspause gestrichen. Nun soll die Entscheidung geprüft werden. 

Das Bundesverwaltungsgericht Wien hat am Montag ein Urteil zu einem Streit zwischen der Post und einem Briefzusteller gefällt. Es geht um die bezahlte, 30-minütige Mittagspause, die im Zuge eines 2012 eingeführtes Gleitzeitmodell gestrichen worden ist. Das Gericht stellte fest, dass das Gleitzeitmodell bezüglich der Mittagspause gesetzwidrig ist. Bei der Post will man die Entscheidung prüfen.

Streichung der Mittagspause sei “willkürlich”

Die Klagenfurter Rechtsanwältin Astrid Wutte-Lang vertritt einen beamteten Briefzusteller, der nicht in dieses Gleitzeitmodell, in dem die Mittagspausen mit einer Zulage abgegolten werden, optierte. Ihm hatte die Post trotzdem keine bezahlte Mittagspause mehr gewährt. Das Gericht entschied, dass ihm die durch die nicht erfolgte Konsumation der Mittagspause geleisteten Überstunden samt Zuschlag auszubezahlen sind, erklärte Wutte-Lang.

“Im Jahre 2012 hat die Österreichische Post AG die bezahlte Mittagspause per Weisung abgeschafft. Laut Bundesverwaltungsgericht verstößt diese Weisung nicht nur gegen Gesetze, sondern ist sogar willkürlich. Die Bediensteten sind somit nicht verpflichtet, diese zu befolgen”, so die Anwältin.

In dem konkreten Fall handelt es sich um mehrere 1.000 Euro. Die Post könnte das Urteil aber wesentlich teurer kommen, vor allem wenn auch den Zustellern im Gleitzeitmodell daraus Ansprüche erwachsen. Dieses Gleitzeitmodell gilt für rund 8.000 Briefzusteller.

Staatsanwaltschaft wird nun eingeschaltet

Weil die Post mehrere früher ergangene Urteile zur Regelung der Mittagspause nicht umgesetzt hat, werde nun auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, so Wutte-Lang. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat etwa 2016 bestätigt, dass Beamte ihre Mittagspause in der Dienstzeit konsumieren können und damit bezahlt bekommen.

Auch im nun gefällten Urteil, das der APA vorliegt, heißt es, dass die Weisung zur Pause in der Dienstzeit “dem Gesetz und der mehrfach wiederholten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht”. Sie sei nicht nur “einfach gesetzwidrig” sondern auch willkürlich erfolgt. Dass jene, die nicht freiwillig in das Gleitzeitmodell optierten, um den Anspruch der bezahlten Mittagspause während der Dienstzeit “verkürzt” wurden, sei “offensichtlich eine Retorsionsmaßnahme des Dienstgebers” gewesen.

Post-Sprecher Michael Homola sagte, es handle sich um ein offenes Verfahren. “Wir warten auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils und entscheiden dann, welches Rechtsmittel wir ergreifen können.” Abgeschlossen sei das Verfahren jedenfalls sicher nicht.

(APA/Red)

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