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Bewährungsstrafe für Bruchpilot

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Mit sechs Monaten Haft auf Bewährung kam der 59-jährige Pilot gut davon - Anklage bezichtigte ihn wegen seiner Notlandung in Wien des gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr.

Das Amtsgericht Hannover hat am Dienstag den Piloten schuldig gesprochen, der im Juli 2000 wegen Treibstoffmangels auf dem Flughafen Wien-Schwechat mit einem Airbus A 310 bruchgelandet war. Die Richterin bezichtigte den 59-Jährigen des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und verhängte sechs Monate Haft auf Bewährung. Bei der Notlandung waren 13 Insassen des Ferienfliegers leicht verletzt worden. Der Airbus mit 142 Passagieren und sieben Besatzungsmitgliedern an Bord erlitt Totalschaden.

Pilot bestreitet Vorwürfe

Der 59-jährige deutsche Flugkapitän des Hapag-Lloyd-Jets, dem auf Grund des Vorfalls die Pilotenlizenz entzogen worden war, hatte im Prozess den Anklagevorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr bestritten. Das Bordsystem des Flugzeuges habe ihm falsche Treibstoffwerte angezeigt. Bei dem Airbus hatte sich nach dem Start auf Kreta ein Fahrwerk nicht einfahren lassen, was zu dem erhöhten Treibstoffverbrauch führte.

Richterin Renata Bürger blieb mit ihrem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf ein Jahr Gefängnis mit Bewährung plädiert hatte. Auch die von der Anklagebehörde geforderte Geldstrafe von 10.000 Euro verhängte sie nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte zu Bedenken gegeben, der Pilot hätte auf Grund seiner Ausbildung wissen müssen, dass das Bordsystem des Airbus wegen des ausgefahrenen Fahrwerks keine zutreffenden Treibstoffdaten lieferte. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch.

Pilot: “Bin nie ein Risiko eingegangen”

Pilot Wolfgang A. sagte in seinem Schlusswort, er sei bei seiner langjährigen Fliegerkarriere niemals ein Risiko eingegangen. Es habe sich bei der Notlandung in Wien um einen Notfall gehandelt, bei dem alle gerettet worden seien. Dieser Notfall sei jedoch nicht bereits in der Nähe von Zagreb aufgetreten, wie die Anklage behauptet habe. Deshalb sei eine Landung dort nicht notwendig gewesen.

Redaktion: Birgit Stadtthaler

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