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Beugehaft für ehemalige RAF-Terroristin Christa Eckes angeordnet

Die mutmaßliche RAF-Terroristin Christa Eckes 1976
Die mutmaßliche RAF-Terroristin Christa Eckes 1976 ©dpa
Das deutsche Oberlandesgericht Stuttgart hat gegen die erkrankte frühere RAF-Terroristin Christa Eckes Beugehaft angeordnet.

Die 60-Jährige soll damit zur Aussage im Verfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker wegen Mittäterschaft beim Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 veranlasst werden, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Stuttgart. Eckes legte den Angaben zufolge dagegen Beschwerde ein und beantragte zudem die Aussetzung der Vollstreckung, da sie an Leukämie erkrankt sei.

Eckes war 1974 und erneut 1984 als Mitglied der “Roten Armee Fraktion” (RAF) verhaftet und wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Beugehaft kann bis zu einer Maximaldauer von sechs Monaten angeordnet werden. Buback und zwei seiner Begleiter waren am 7. April 1977 von einem Kommando der RAF erschossen worden. Wer damals die tödlichen Schüsse abgab, ist bis heute ungeklärt. Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, geht davon aus, dass Becker die Todesschützin war, und tritt in dem Stuttgarter Prozess als Nebenkläger auf.

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