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Bettelverbot mit Kindern tritt am 4. Juni in Kraft

Um Kinder zu schützen, tritt eine Gesetzesnovelle mit 4. Juni in Kraft: Demnach müsse eine Person, die Minderjährige zum Betteln nötigt oder mitnimmt mit saftigen Geldstrafen oder Freiheitsentzug rechnen.

Kinderbettelei ist in der Bundeshauptstadt schon bald verboten: Am 4. Juni tritt eine entsprechende Novelle zum Wiener Landessicherheitsgesetz in Kraft. Demnach können künftig alle Personen, die Minderjährige zum Betteln veranlassen oder diese bei der Bettelei mitführen, mit bis zu 700 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu einer Woche bestraft werden, teilte die zuständige SP-Stadträtin Sandra Frauenberger am Freitag via Aussendung mit.

Frauenberger wies darauf hin, dass bei dieser Maßnahme der Schutz der Kinder im Vordergrund stehe. Kinder würden ausgebeutet und gegen Geld sogar zum Betteln verliehen, hieß es. “Würden wir hier nichts tun, werden diese Kinder jeglicher Zukunft beraubt. Sie kommen aus dem Teufelskreis Armut nie heraus”, so die Stadträtin. Strafsanktionen für unmündige Minderjährige würden durch die Novelle nicht eingeführt, es gehe vielmehr um eine “Normverdeutlichung gegenüber Erwachsenen, die Kinder ausbeuten”, meinte Frauenberger.

Gleichzeitig will die Stadt Wien in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern von Armut betroffenen Kindern und ihren Familien helfen. Ein entsprechendes Sozialpaket soll über die sogenannte Kinderdrehscheibe der Magistratsabteilung 11 (Jugend und Familie) abgewickelt werden. Dieses sieht unter anderem vor, dass Kinder nach einer ersten sozialpädagogischen Betreuung in ihre Heimatländer zurückgebracht und dort unter Einbeziehung der Eltern weiter betreut werden. Außerdem sollen Sozialarbeiter aus Rumänien und Bulgarien in Wien Eltern wie Kinder über Hilfsmaßnahmen in ihrem Heimatland informieren.

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