Doch nach Ansicht von NGOs und Grünen geht die Regelung zu weit. Sie stellt, so befürchten sie, ein generelles Bettelverbot dar.
“In letzter Zeit treten verstärkt Personen auf, die Wien offensichtlich organisiert und ausschließlich deshalb aufsuchen, um zu betteln und sich auf diese Weise eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen”, heißt es im entsprechenden Initiativantrag der SP-Mehrheitsfraktion. Darum solle das Sicherheitsgesetz um den Tatbestand des gewerbsmäßigen Bettelns erweitert werden. Ein generelles Bettelverbot sei nicht vorgesehen, wird ausdrücklich betont.
“Gewerbsmäßigkeit” sei schwammiger Begriff
Doch es geht nicht nur ums Betteln: Der Antrag sieht auch vor, dass künftig Personen weggewiesen werden können, die den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen behindern bzw. die “unzumutbare Beeinträchtigungen” beim “widmungsgemäßen Gebrauch” derselben verursachen. Vor allem bei Bahnhöfen oder in Parks komme es immer wieder zu Belästigungen von Bürgern, heißt es in der Begründung.
Nach Ansicht der Grünen würden auch Fußballfans in diese Kategorie fallen. Der nicht amtsführende Stadtrat David Ellensohn bezweifelte am Donnerstag, dass die Regelung exekutierbar ist. Die Beurteilung werde dem einzelnen Polizisten überlassen, was zu einer uneinheitlichen Vorgangsweise führen würde. Ebenfalls “schwammig” sei der Begriff “Gewerbsmäßigkeit” beim Bettelverbot. Schon wenn man es zweimal mache, könne dies bei strenger Auslegung als gewerbsmäßig gewertet werden.
Menschen wegzuweisen sei keine Lösung
Auch die Armutskonferenz äußerte in einer Aussendung die Ansicht, dass künftig wohl nur mehr Personen straffrei wären, die nur eine einzige Person anbetteln und die nicht vorhaben, noch weitere Personen anzuschnorren. Zudem gebe es bereits diverse Strafbestimmungen für Verhaltensweisen im öffentlichen Raum – etwa die Tatbestände “Störung der öffentlichen Ordnung” oder “Verletzung des öffentlichen Anstandes”. Es sei nicht klar, warum es nun noch eine weitere Bestimmung geben solle.
Gegen den geplanten Antrag sprach sich auch Caritasdirektor Michael Landau aus. “Niemand bettelt zum Spaß. Betteln ist die sichtbarste Form der Armut”, so Landau. Mit bloßen Verboten würden keine Probleme gelöst. Die Caritas betonte, dass die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen bereits aggressives Betteln oder das Betteln mit Kindern verbieten. Die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen seien “völlig ausreichend”. Menschen wegzuweisen, sei keine Lösung.
Betteln für den Eigenbedarf sei nicht betroffen
Eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (S) bekräftigte, dass Betteln für den Eigenbedarf nicht betroffen sei. In der Novelle gehe es vielmehr darum, der Polizei einen “Schraubenschlüssel” gegen die organisierte Bettelei in die Hand zu geben.
Kein Problem mit einem Bettelverbot, auch nicht mit einem allgemeinen, haben ÖVP und FPÖ. Erstere sieht ihre Forderungen erfüllt: “Das Verbot der gewerbsmäßigen Bettelei, das morgen im Landtag beschlossen werden soll, kommt zur richtigen Zeit und stellt endlich das vonseiten der ÖVP Wien seit Jahren geforderte Bettelverbot sicher”, freute sich VP-Sicherheitssprecher Wolfgang Ulm. Für die FPÖ ist “ein erster Schritt in Richtung Sicherheit” getan, wenn auch kein sehr großer: Die geplante Novelle sehen die Stadt-Blauen eher als “Beruhigungspille”, weshalb sie diese auch in der Aktuellen Stunde des Landtages thematisieren wollen.